Das war die Antwort meines Mandanten, auf meine Frage, warum er sich nicht gleich an einen Anwalt gewandt habe, als sich abzeichnete, dass er Probleme mit der Polizei bekommt. Aber leider hat er dies nicht getan und nun ist das vielzitierte Kind bereits in den Brunnen gefallen.

Bei dem Problem des Mandanten handelt es sich um eines aus dem Verkehrsrecht, der Mandant ist Kraftfahrer und deshalb auf seine Fahrerlaubnis angewiesen. Nun ist ihm eben jene Fahrerlaubnis durch Beschluss des Amtsgerichts vorläufig gemäß § 111a StPO entzogen worden. Gegen diesen Beschluss hat er selbst Beschwerde eingelegt, das Landgericht hat diese Beschwerde ebenfalls durch Beschluss zurückgewiesen und 10 Tage nach der Zustellung dieses Beschlusses kam der Mandant zu mir und wollte, dass ich seine Fahrerlaubnis rette, die inzwischen seit mehreren Wochen entzogen ist.

Das ist leider jetzt so schnell, wie der Mandant sich das wünscht, nicht möglich. Gegen den Beschluss des Landgerichts gibt es keine weiteren Rechtsmittel.

Alles was wir jetzt tun können, ist auf eine schnelle Anklageerhebung drängen. Denn dann wird entschieden, ob unser Mandant die ihm zur Last gelegten Verkehrsstraftaten begangen hat oder nicht und es wird über die Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden.

Fazit

Auch wenn Sie sich ganz sicher sind, nichts falsch gemacht zu haben, bitte lassen Sie sich beraten! Denn zu den Kosten, die nun auf unseren Mandanten zukommen, weil er sich beraten lässt aber auch aufgrund des Fahrerlaubnisverlustes die Arbeit verliert, sind erheblich höher als wenn er sich gleich hätte richtig beraten lassen. Dann wäre es uns sicher möglich gewesen, die vorläufige Entziehung abzuwenden.