Auf der Reeperbahn nachts um halb eins
IT-Recht Juli 20th, 2011…blinkten zwölf Rotlichter. Nämlich die der vor drei Jahren für viel Geld angeschafften Überwachungskameras der Polizei. Bis zur letzten Woche, da wurden die Kameras abgeschaltet, weil das Oberverwaltungsgericht Hamburg mit Urteil vom 12.06.2010 – Az. 4 Bf 276/07 – die Überwachung, so wie sie konkret stattfand, für unzulässig erklärte.
Die Überwachung öffentlich zugänglicher Orte ist für die Polizei nach § 8 III Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei grundsätzlich erlaubt:
Die Polizei darf öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung und -aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist.
Wer die Reeperbahn kennt, wird mir zustimmen, dass die Reeperbahn dieser gesetzlichen Beschreibung entspricht.
Wieso also erklärte das Gericht die Überwachung für unzulässig und wieso stellte die Polizei die Kameras nur über ein Jahr später tatsächlich ab?
Das Kamera-Problem
Das Problem welches die Richter mit der tatsächlich stattfindenden Überwachung hatten war, dass sich die Kameras um 360° drehen ließen. Dies wiederum hatte zur Folge, dass die Kameras nicht nur die öffentlichen Straßen und Plätze filmten, sondern auch Hauseingänge und sogar Wohnungen. Dies ist natürlich vom Gesetz so nicht mehr gedeckt und deshalb unzulässig, weil ein Eingriff in die Privatsphäre der Anwohner.
Die Folge
Als Folge des Urteils ging die Hamburger Polizei dann dazu über, die entsprechenden Partien auf den Filmen zu verpixeln um sie unkenntlich zu machen. Dies wiederum führte zum einen dazu, dass die Kosten für die Video-Überwachung sprunghaft in die Höhe gingen und zum anderen sank die Zahl der durch die Kameras ausgelösten Einsätze.
Aus diesem Grunde beschloss man bei der Hamburger Polizei, die Kameras zunächst abzuschalten. Abgenommen werden sie allerdings noch nicht. Hierzu möchte man erst die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses die Aufzeichnung von privaten Wohnungen und Hauseingängen für zulässig erachtet.
Fazit
Wenn Sie in der nächsten Zeit also über die Reeperbahn bummeln, des nächtens müssen Sie nicht befürchten von einer Überwachungskamera erfasst zu werden. Also genießen Sie Ihren Besuch in vollen Zügen!
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Mai 9th, 2012 at 11:16
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