Frist bei Reisemängeln beachten!
Allgemein, Reiserecht November 1st, 2010Tausende Deutsche waren auch in den Herbstferien wieder verreist. Vorzugsweise in Länder, in denen Sie dem schon recht kühlen Herbstwetter in Deutschland entkommen konnten. Aber leider ist auch dort nicht immer alles eitel Sonnenschein, so dass es Grund zur Beanstandung gibt. Oder es passieren sogar schlimme Dinge, wie zum Beispiel der Hotelbrand in Side an der türkischen Riviera.
Sollten Sie überlegen, wegen der Beanstandungen zu prüfen, ob gegenüber dem Reiseveranstalter Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder gar Schadensersatz bestehen, müssen Sie hier unbedingt den § 651 g I BGB beachten. Dieser nämlich regelt, dass Ansprüche gegen den Reiseveranstalter innerhalb eines Monats nach dem geplanten Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden müssen. Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Das heißt, dass diese Ansprüche später nur noch geltend gemacht werden können, wenn der Reisende ohne eigenes Verschulden diese Frist versäumte.
In Hamburg endeten die Herbstferien am 17. Oktober 2010. Das heißt, wenn Ihr geplantes Reiseende auf diesem Tag lag, müssen Sie die Reisemängel gegenüber dem Reiseveranstalter bis zum 16. November 2010 geltend gemacht haben. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein endeten die Ferien eine Woche später, am 24. Oktober 2010. Hat Ihre Reise also an diesem Tag geendet, müssen die Forderungen bis zum 23. November 2010 geltend gemacht werden.
Ein Blick auf den Kalender zeigt, dass gerade für Reisende aus Hamburg die Hälfte dieser Zeit bereits abgelaufen ist. Sollten Sie sich also noch entsprechend beraten lassen wollen, zögern Sie nicht, einen Termin zu vereinbaren, bei einem Anwalt Ihres Vertrauens. Denn dieser wird die Ansprüche zunächst prüfen müssen, ehe er den Reiseveranstalter anschreibt oder Ihnen mitteilt, dass ein Verschulden des Veranstalters nicht zu erkennen ist. Aber all dies benötigt auch etwas Zeit und nicht einmal wir Anwälte können hexen, auch wenn wir es für unsere Mandanten manchmal gern täten.
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