Ich habe ein paar Fragen an Sie:

Müssen Sie sich jeden Tag überwinden, den Briefkasten zu öffnen, weil Sie Angst haben, was darin ist?

Zucken Sie jedes Mal zusammen wenn es klingelt, weil Sie befürchten, dass es wieder der Gerichtsvollzieher ist?

Wachsen Ihnen Ihre Schulden über den Kopf?

Können Sie vor Sorge nicht mehr schlafen und wissen nicht mehr aus noch ein?

Wenn Sie die meisten dieser Fragen mit

ja

beantwortet haben, dann sollten Sie sich den folgenden Artikel genau durchlesen und sich überlegen, ob dies nicht auch eine Lösung für Sie wäre. Und auch wenn Sie selbst nicht in dieser prekären Lage sind, kennen Sie vielleicht jemanden, der Hilfe braucht und vielleicht können Sie ihm ja helfen:

Warum ein Insolvenzverfahren?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet dem Schuldner, der in den Anwendungsbericht des § 305 InsO fällt die Möglichkeit, sich von dem wachsenden Schuldenberg zu befreien und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten. Das „Verharren“ in einem Schuldenberg verwehrt oft jede positive Zukunftsperspektive und sorgt für Frust und Ärger. Mit der Verbraucherinsolvenz schaffte der Gesetzgeber die Möglichkeit, innerhalb einer absehbaren Frist eine Entschuldung herbeizuführen und somit einen finanziellen Neuanfang zu starten.

Der Verfahrensablauf

Bevor Sie ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren beantragen können, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden haben. Erst nach dem Scheitern der Einigung kann ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden. Die hierfür benötigte Bescheinigung können Anwälte oder anderweitige geeignete Personen oder Institutionen erstellen.

Kostenlose Beratungsdienste sind leider häufig mit sehr langen Wartezeiten verbunden. Wenn Sie an einer schnellen Schuldenbereinigung interessiert sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie zeitnah das notwendige Verfahren bewältigen können.

Als Rechtsanwälte führen wir für Sie den außergerichtlichen Einigungsversuch durch. Inhalt dieser ersten Stufe des Verfahrens ist es, mit den Gläubigern Kontakt aufzunehmen und sie um Mitteilung der aktuellen Forderungshöhe einschließlich aller Kosten und Zinsen zu bitten. Diese Kommunikation ist häufig problematisch, da nicht alle Gläubiger auf die Schreiben reagieren. Daher möchten wir dies für Sie übernehmen um Ihnen den Ablauf des Verfahrens so leicht wie möglich zu gestalten. Anschließend wird ein konkreter Tilgungsplan entworfen, aus dem Ihre Einkommens-, Vermögens- und Familiensituation hervorgeht und den Gläubigern ein Vorschlag über die von Ihnen gewünschte Bereinigung unterbreitet wird.

Der Schuldenbereinigungsplan muss in angemessener Weise Ihre Vermögenssituation sowie die Interessen der Gläubiger berücksichtigen, da das Gericht andernfalls an der Ernsthaftigkeit des Einigungsversuches zweifelt und Ihren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abweist. Die Erstellung des Bereinigungsplanes ist aufgrund der Individualität jedes einzelnen Falles oft mühsam und zeitaufwendig und daher möchten wir Ihnen mit unserer fachlichen Beratung zur Seite stehen.

Nun ist der weitere Verfahrensverlauf von den Gläubigern abhängig. Stimmen sämtliche Gläubiger Ihrem Schuldenbereinigungsplan zu, so werden Sie am Ende der Laufzeit schuldenfrei sein – solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Stimmen diese jedoch nicht zu, so benötigen Sie die von uns auszustellende Bestätigung über das Scheitern des Einigungsversuches um einen Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens sowie auf Restschuldbefreiung zu stellen. Mit Antragstellung wird das Gericht einen Insolvenzverwalter bestimmen, der sich dann um die Einhaltung des gerichtlichen Insolvenzplans kümmert und die Interessen der Gläubiger wahrnimmt.

Obschon also der Insolvenzverwalter nicht Ihre Interessen vertritt sondern die der Gläubiger, sind die Insolvenzverwalter nicht Ihr “Feind”. Sie werden so gut wie möglich mit Ihnen zusammenarbeiten.

Warum sollten Sie zu uns kommen?

Wir möchten Sie auf dem Weg zur Schuldenbefreiung begleiten, da wir aus Erfahrung wissen, dass es für die Schuldner schon eine große Befreiung ist, die Sache in andere, zuverlässige Hände zu geben. Dies kommt vor allem daher, dass die Gläubiger dann nicht mehr mit Ihnen, sondern mit uns kommunizieren und Sie sich damit nicht mehr belasten müssen.

Der Schritt zur Verbraucherinsolvenz ist zwar meistens mit Überwindung verbunden, denn letztendlich wird sich Ihr Leben dadurch ändern. Aber es bietet auch die Chance einen Schnitt zu machen und nach sechs Jahren schuldenfrei in eine neue Zukunft zu starten.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, damit wir eruieren können, ob eine Insolvenz der richtige Weg für Sie ist.

Dieser Artikel entstand mit der tatkräftigen Unterstützung unserer Praktikantin Marleen Rienas. Vielen Dank!