Am 27. Februar 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein richtungsweisendes Urteil (C-203/22) zur Transparenz von Bonitätsauskünften gefällt. Das Urteil klärt die Rechte von Verbrauchern im Zusammenhang mit automatisierten Scoring-Verfahren und stellt klar, welche Auskünfte Wirtschaftsauskunfteien erteilen müssen. Unternehmen, die Bonitätsbewertungen nutzen, müssen sich auf strengere Transparenzanforderungen einstellen.

Hintergrund des Falls

Der Rechtsstreit begann in Österreich, als einer Verbraucherin aufgrund einer automatisierten Bonitätsbewertung der Abschluss eines Mobilfunkvertrags verweigert wurde. Sie forderte von der Wirtschaftsauskunftei Dun & Bradstreet Austria GmbH detaillierte Auskunft über die Logik des verwendeten Algorithmus und die konkrete Berechnung ihrer Bonitätsbewertung. Das Unternehmen verweigerte die Herausgabe umfassender Informationen unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse.

Der Fall wurde bis zum EuGH getragen, der nun die Rechte von Verbrauchern gegenüber Scoring-Unternehmen gestärkt hat.

Kernaussagen des EuGH-Urteils

Der EuGH stellte klar, dass Verbraucher bei einer automatisierten Bonitätsbewertung das Recht auf detaillierte Informationen haben, um die Richtigkeit der Entscheidung nachvollziehen zu können. Die wichtigsten Punkte des Urteils:

1. Recht auf „aussagekräftige Informationen“

Unternehmen müssen Verbraucher über die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen des Scoring-Verfahrens informieren. Dazu gehören:

  • Welche personenbezogenen Daten in die Bewertung einfließen (z. B. Adresse, Geburtsdatum, Zahlungshistorie).
  • Wie stark einzelne Faktoren gewichtet werden.
  • Warum eine bestimmte Bonitätsbewertung vergeben wurde.

2.Kein automatisiertes Scoring ohne menschliche Überprüfung


Rein automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung (z. B. Ablehnung eines Vertrags) dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen getroffen werden. Die Betroffenen haben das Recht auf eine manuelle Überprüfung und können eine Begründung der Entscheidung verlangen.

3. Geschäftsgeheimnisse sind kein genereller Ausschlussgrund

Unternehmen können sich nicht pauschal auf Geschäftsgeheimnisse berufen, um jegliche Transparenz zu verweigern. Der EuGH betonte, dass eine gerechte Abwägung zwischen den Rechten der Betroffenen und den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen notwendig ist.

4. Verbraucher müssen ihre Daten überprüfen können

Unternehmen müssen sicherstellen, dass Verbraucher die korrekte Verarbeitung ihrer Daten nachvollziehen können. Falls sich Fehler einschleichen, haben Betroffene das Recht, diese berichtigen zu lassen.

Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen

Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Verbraucher, Kreditinstitute und Auskunfteien:

  • Verbraucher erhalten mehr Transparenz
: Kunden können genauere Informationen über ihre Bonitätsbewertung verlangen und sich gegen falsche oder unvollständige Bewertungen wehren.
  • Auskunfteien müssen detaillierter informieren: 
Unternehmen, die Scoring-Verfahren einsetzen, müssen ihre Prozesse anpassen, um den gestiegenen Transparenzanforderungen gerecht zu werden.
  • Kreditgeber und Händler sollten ihre Prozesse überprüfen: 
Banken, Mobilfunkanbieter und andere Unternehmen, die Bonitätsbewertungen verwenden, müssen sicherstellen, dass ihre Entscheidungen DSGVO-konform sind.

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