Wenn das eigene Konto eine 1-Cent-Überweisung von einem Inkassodienstleister verzeichnet, stellt sich zunächst die Frage: Was soll das? Der Überweisungsbetreff gibt oft eine Telefonnummer, ein Aktenzeichen und eine knappe Information zur Forderung an. Doch hinter dieser scheinbar harmlosen Transaktion verbirgt sich eine Praxis, die aus Sicht von Schuldner nicht nur fragwürdig, sondern auch belastend ist. Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat diese Vorgehensweise untersucht und klare Grenzen aufgezeigt.
Was sind 1-Cent-Überweisungen?
Bei einer 1-Cent-Überweisung handelt es sich um eine Art der Kontaktaufnahme durch Inkassodienstleister. Schuldner:innen wird durch den Betreff signalisiert, dass eine offene Forderung besteht, verbunden mit der Aufforderung, sich telefonisch zu melden. Obwohl diese Methode mit geringen Kosten verbunden ist, bleibt fraglich, ob sie in datenschutzrechtlicher Hinsicht zulässig ist. Der HmbBfDI hat diesbezüglich festgestellt, dass keine rechtliche Grundlage für die Nutzung von Kontodaten zu Kommunikationszwecken vorliegt.
Datenschutz und persönliche Belastungen
Die Bankverbindung dient einem klar definierten Zweck, etwa dem Einzug von Lastschriften. Sie zur Kommunikation zu nutzen, bedeutet eine Zweckentfremdung, die nicht mit den Datenschutzrichtlinien vereinbar ist. Die Information, dass ein Inkassodienstleister eingeschaltet wurde, kann zudem potenziell von Dritten wahrgenommen werden, sei es durch Banken oder Drittanbieter, die Zugriff auf das Konto haben. Das ist für Schuldner:innen nicht nur unangenehm, sondern birgt auch die Gefahr negativer Konsequenzen.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Die gute Nachricht: Nach der Intervention des HmbBfDI hat der betreffende Inkassodienstleister erklärt, auf die Praxis der 1-Cent-Überweisungen zu verzichten. Andere in Hamburg ansässige Inkassodienstleister hatten bereits zuvor auf dieses Kommunikationsmittel verzichtet.
Wir stehen Ihnen zur Seite
Sollten Sie ebenfalls von dieser oder ähnlichen Praktiken betroffen sein, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Ob es um die Klärung von Forderungen, die Wahrung Ihrer Datenschutzrechte oder die richtige Vorgehensweise gegenüber Inkassodienstleistern geht – wir sind für Sie da.