Wer nicht hören will
Posted by Simone Winkler on Juli 31st, 2013… muss nach einem alten deutschen Sprichwort fühlen, oder eben in diesem Falle eine einstweilige Verfügung kassieren und die Verfahrenskosten tragen. Nicht hören wollte dieses Mal die Firma 1 & 1 bei welcher unser Mandant einen Komplettanschlluss gebucht hat, also Internet, Festnetz und auch die Handyverträge. Der Mandant hatte vor nicht all zu langer Zeit seine Verträge umgestellt, weil 1 & 1 mal wieder Sondertarife anbot, denen er nicht widerstehen konnte. Also stellte er seine Telefone komplett, so meinte er, um auf 1 & 1. Da all dies am Telefon geschah, gibt es laut der Aussage der Kundendienstmitarbeiterin keine schriftlichen Verträge. Das dies unter Umständen zu Problemen bei der Abrechnung führen kann, liegt meines Erachtens auf der Hand. Read the rest of this entry »
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