OLG Schleswig: Kein Schadensersatz ohne nachgewiesene Betroffenheit

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat mit seinem Beschluss (Az. 5 U 56/24) ein klares Signal in Sachen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Schadensersatz gesetzt. In einem Fall, der sich um einen vermeintlichen Scraping-Vorfall drehte, entschied das Gericht, dass ein immaterieller Schaden nur dann geltend gemacht werden kann, wenn die tatsächliche Betroffenheit des Klägers zweifelsfrei nachgewiesen ist.
Die Entscheidung ist wegweisend für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen, da sie den Maßstab für Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen weiter konkretisiert.

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OLG Karlsruhe stärkt Rechte von Nutzern bei ungerechtfertigten Kontosperrungen

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem wegweisenden Urteil (Az.: 14 U 150/23) die Rechte von Nutzern sozialer Netzwerke gestärkt. Betreiber dürfen Konten nicht ohne triftige Gründe sperren und müssen gespeicherte Vermerke über Löschungen oder Sperrungen unter bestimmten Umständen wieder entfernen. Dieses Urteil ist für viele Nutzer von großer Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und faire Plattformrichtlinien.

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