Kündigungsbutton muss sofort erkennbar sein – OLG München stärkt Verbraucherrechte

Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Die Kündigungsschaltfläche für Online-Verträge muss für Verbraucher leicht zugänglich und unmittelbar auffindbar sein. Das Urteil betrifft einen der bekanntesten Pay-TV-Anbieter Deutschlands und hat Signalwirkung für viele digitale Dienstleister.

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KI-Kompetenz: Strategische Investition und regulatorische Notwendigkeit für Unternehmen

Die Europäische Union treibt mit einer aktuellen Initiative zur Förderung von KI-Kompetenz („AI Literacy“) die Stärkung von Fähigkeiten im Umgang mit Künstlicher Intelligenz voran. Hierzu wurden Q&A veröffentlicht. Für Unternehmen bedeutet dies: Der Erwerb von KI-Kompetenz ist nicht mehr nur eine vorausschauende strategische Investition, sondern auch eine handfeste betriebliche Notwendigkeit. Spätestens mit Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (KI-VO) müssen Firmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichendes KI-Wissen verfügen. Dieser Blogartikel erklärt verständlich, was die EU unter KI-Kompetenz versteht, welche Unternehmensbereiche besonders betroffen sind und wie Unternehmen praktisch KI-Know-how aufbauen können. Das Ziel: Frühzeitig handeln, um regulatorische Risiken zu minimieren, Innovation gezielt einzusetzen und Vertrauen bei Kunden sowie Partnern aufzubauen.

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OLG Frankfurt: Unveröffentlichte Chatprotokolle als Beweis unzulässig – Schutz der Privatsphäre gestärkt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Chatprotokolle, die aus einem gehackten Facebook-Account stammen, nicht als Beweismittel in der Presseberichterstattung verwendet werden dürfen. Die Entscheidung stärkt das Persönlichkeitsrecht gegenüber digitaler Berichterstattung und setzt klare Maßstäbe für die Beweiswürdigung im digitalen Zeitalter.

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Kein Gastzugang im Onlinehandel: Urteil stärkt Rechte von Plattformbetreibern

Ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 27. Februar 2025 (Az. 5 U 30/24) hat für Klarheit im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen im E-Commerce gesorgt. Es bestätigt: Betreiber von Online-Marktplätzen sind nicht grundsätzlich verpflichtet, einen Gastzugang für Bestellungen anzubieten.

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