BGH kippt Vertragsverlängerung mit überlanger Laufzeit in der Telekommunikation

Der Bundesgerichtshof hat in einem aufsehenerregenden Urteil (Az. III ZR 61/24) vom 10. Juli 2025 klargestellt, dass Vertragsverlängerungen in der Telekommunikationsbranche nicht zu Laufzeiten führen dürfen, die insgesamt mehr als 24 Monate binden. Die Entscheidung sorgt für mehr Verbraucherschutz und stärkt die Position von Kunden gegenüber Telekommunikationsanbietern.

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