Österreichisches BVwG: Google reCAPTCHA nur mit Einwilligung zulässig

Rechtssicherheit für Webseitenbetreiber: Bundesverwaltungsgericht bestätigt datenschutzrechtliche Verantwortung bei reCAPTCHA-Einsatz

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat mit Erkenntnis vom 13. September 2024 (GZ: W298 2274626-1) ein wegweisendes Urteil zur datenschutzrechtlichen Einbindung von Google reCAPTCHA auf Websites getroffen. Im Zentrum steht die Frage, ob der Dienst ohne vorherige Einwilligung eingesetzt werden darf – die Antwort des Gerichts: eindeutig nein.

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