Auf die Antwort bin ich gespannt
Allgemein Januar 3rd, 2013Kurz vor Weihnachten haben viele Kanzleien, die – wie ich – urheberrechtliche Abmahnungen bearbeiten, Briefe der Kollegen Sasse und Partner erhalten, in denen diese die an die Mandanten gerichteten Abmahnungen zurücknahmen.
Der genaue Wortlaut des Schreibens ist der folgende:
in oben bezeichneter Angelegenheit sind Zweifel aufgekommen, ob der Ihrer Mandantschaft zur Last gelegte Urheberrechtsverstoß noch mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden kann. Unsere Mandantin ist daher zu der Auffassung gelangt, den Anspruch hier nicht weiter zu verfolgen.
Die Angelegenheit ist für Ihre Mandantschaft daher erledigt.
Ihre Mandantschaft möchte bitte zu diesem Vorgang keine (weiteren) Zahlungen leisten.
Aus der Unterlassungserklärung wird unsere Mandantin keine Rechte herleiten.
Zwei Tage später trudelte in einer anderen Sache von der gleichen Kanzlei einen Klage ein. Auch in dieser Sache waren die Ermittlungen von der GuardaLey Ltd geführt. Wie meine entsprechende Klageerwiderung aussah, kann man sich sicherlich denken.
Nun frage ich mich natürlich, wie bewiesen werden soll, dass in der Sache, in welcher die Klage eintrudelte, die Ermittlungen ordnungsgemäß erfolgt sind und nicht wie in den anderen Sachen in einer Art und Weise, dass die ermittelten Ergebnisse die Verletzung nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden können.
Ich werde weiter berichten.
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