Rechtswidrige Bewertungen im Netz: Wann E-Mail-Anbieter Nutzerdaten herausgeben müssen

Wer online unwahre Behauptungen aufstellt, muss mit Konsequenzen rechnen – auch dann, wenn er vermeintlich anonym bleibt. In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht München I vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) entschieden, dass ein E-Mail-Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet ist. Der Fall betrifft eine Bewertung auf einer Arbeitgeberplattform und hat Signalwirkung für den Schutz von Unternehmenspersönlichkeitsrechten im digitalen Raum.

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Online-Kündigungen: Unternehmen müssen Kündigungsschaltflächen vereinfachen

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil (vom 06.06.2024 – Az. 31 O 216/23) klargestellt, dass Online-Kündigungen nicht durch unnötige Zwischenschritte erschwert werden dürfen. Der beklagte Telekommunikationsanbieter hatte eine mehrstufige Abfrage eingeführt, bevor Kunden ihre Kündigung tatsächlich bestätigen konnten. Dies verstieß nach Auffassung des Gerichts gegen die verbraucherschützenden Vorgaben des § 312k BGB, der eine direkt zugängliche Kündigungsschaltfläche vorschreibt.

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