Cloud Computing – Change Management
Allgemein, Internetrecht, IT-Recht September 29th, 2011In meinem heutigen Artikel zum Thema Cloud Computing beschäftigt sich mit dem Change Management. Dies ist als Prozess definiert, der das Ziel hat, dass alle Anpassungen an der IT-Infrastruktur kontrolliert, effizient und unter Minimierung von Risiken für den Betrieb bestehender Business Services durchgeführt werden. Und wenn Sie mit IT zu tun haben, dann wissen Sie, dass sich kaum ein Bereich so schnell entwickelt wie die IT.
Beispiele hierfür sind:
- Der Kunde möchte weitere Funktionen seiner Cloud-Anwendung oder ein neues Betriebssystem.
- Der Anbieter ändert den Leistungsinhalt oder -umfang.
Für einen solchen Fall empfehlen wir Ihnen, dass Sie in Ihrem Vertrag ganz detailliert festlegen, wie eine Anfrage einer Änderung behandelt wird. Sinnvoll sind dabei die folgenden Schritte:
- Der Kunde legt dar, welche Veränderungen er vorgenommen haben möchte, beschreibt diese ausführlich und begründet sie.
- Der Anbieter überprüft die Anforderungen des Kunden und teilt diesem mit ob diese Veränderung vom Vertrag umfasst ist, oder Sonderaufwand darstellt.
- Erforderlichenfalls wird der Vertrag angepasst.
Es ist aber ebenso wichtig, dass Sie in Ihrem Vertrag eine Regelung dahingehend finden, was passiert, wenn der Anbieter eine technische Veränderung vornimmt, die in Ihrem Hause ebenfalls eine technische Änderung voraussetzt, deren Umsetzung aber bei Ihnen nicht ohne weiteres und vor allem nicht sofort möglich ist. Es muss Ihnen dann erlaubt sein, entweder für eine Weile mit der alten Version weiter zu arbeiten oder es muss Ihnen ein Kündigungsrecht eingeräumt werden.
Hier finden Sie die anderen Artikel zu diesem Thema:
- Eindeutige Leistungsbeschreibung
- Service Level Agreement
- Anbieterkontrolle
- Nutzungsrechte
- Change-Management
- Sperrrechte des Anbieters
- Datenschutz und Datensicherheit
- Reglungen zur Auftragsdatenverarbeitung
- Laufzeiten und Kündigungsfristen
- Verpflichtungen des Anbieters bei Vertragsende
- Vereinbarung deutschen Rechts
September 26th, 2011 at 09:24
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