Fast auf den Tag genau 10 Monate ist es her, dass unsere Mandantin sowohl von den Kollegen Schulenberg & Schenk, als auch von den Kollegen Nümann Lang abgemahnt wurden wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in den allseits bekannten Filesharing Netzwerken.

Die Kollegen verlangten die obligatorische Unterlassungserklärung und 450 EUR bzw. 1298 EUR für als Vergleichsangebot für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Einen solchen Vergleich zu unterzeichnen oder das Geld zu zahlen, konnten wir unserer Mandantin natürlich nicht anraten.

Von den Kollegen Schulenberg & Schenk kam der erste Bettelbrief im September. Schon hier hatte man den vorgeschlagenen Vergleich um 348 EUR gesenkt auf 950 EUR. In dem gestern hier angekommenen Schreiben möchte man sich sogar mit 500 EUR, also weniger als der Hälfte der ursprünglich angebotenen Vergleichszahlung begnügen.

Wenn ich mir diese Zahlen und die dazu gehörigen Schreiben so ansehe, dann frage ich mich, wieso man hier so bereitwillig, ohne irgendein Entgegenkommen durch unsere Seite, mal eben auf 798 EUR verzichtet, auf die man doch angeblich einen Anspruch hat. Denn laut dem ersten Schreiben der Kollegen sei ja schon die Summe von 1298 EUR ein erhebliches Entgegenkommen gewesen.

Auf diese Frage fällt mir nur eine Antwort ein: Es gibt immer noch genügend Menschen, die diese vollkommen überzogenen Forderungen bezahlen, aus Angst, mit einem Rechtsstreit überzogen zu werden. Und diese Zahlungen reichen den Kollegen und ihren Mandanten, um in den Abmahnungen nach wie vor ein einträgliches Geschäft zu sehen.

Daher noch einmal meine Bitte: Zahlen Sie keine Forderungen der Abmahnkanzleien, ohne den angeblichen Zahlungsanspruch überprüft haben zu lassen.