Das Copyright Zeichen
Allgemein, IT-Recht, Urheberrecht Februar 2nd, 2011In einem meiner Artikel zum Thema Disclaimer auf Homepages und in E-Mails hatte ich darauf hingewiesen, dass das Verwenden eines Urhebervermerks noch nicht dazu führt, dass das Werk zwingend tatsächlich durch das Urheberrecht geschützt ist. Ob man dies dann mit einem Satz ausdrückt: „Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Urheberrecht.“ oder ob man das ©-Zeichen verwendet ist dabei unwesentlich.
Dennoch hat das ©-Zeichen auch in Deutschland und gerade da durchaus seine Daseinsberechtigung. Nach § 10 UrhG nämlich wird vermutet, dass derjenige der Urheber eines Werkes ist, dessen Urhebervermerk am Werk angebracht ist. Diese Vermutung gilt so lange, bis sie durch das Vorlegen von Beweisen widerlegt ist.
Das heißt, wenn es zu Streitigkeiten kommt, ist es immer gut, wenn Sie zum Beispiel Ihre Grafiken mit einem © gekennzeichnet haben. Denn dann gilt zu Ihren Gunsten die Vermutung des § 10 UrhG. Zu einem korrekt verwendeten © gehört immer der Name des Urhebers und das Jahr der Erstellung des Werkes. Wenn unsere Mediendesignerin Friederike Delong also heute ein Werk erstellt, dann würde der richtige Urheberrechtsvermerk also heißen: © Friederike Delong 2011.
Exkurs
Sollten Sie nicht nur für deutsche Kunden tätig sein, sondern insbesondere auch auf dem amerikanischen Markt, dann kann es sinnvoll sein, sein Werk beim Register of Copyrights www.copyright.gov zu hinterlegen. Die Anmeldung dort kann auch online erfolgen.
Fazit
Es ist nach wie vor so, dass die Verwendung des © nicht dazu führt, dass eine Grafik, ein Logo oder ein Text ein Urheberrecht genießt, wenn es nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht. Die Verwendung des Zeichens kann aber gleichwohl dazu führen, dass es im Falle eines Rechtsstreits eine Vermutung des Urheberrechts zu Ihren Gunsten gibt.
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