Neulich habe ich Sie dazu aufgerufen, die Finger weg zu lassen von Tauschbörsen, weil die Folgen der Benutzung weit über das Finanzielle hinausgehen können. Ich hatte von einem jungen Mann berichtet, der sich eben selbstständig machen wollte, sich aber plötzlich ganz anderen Problemen ausgesetzt sah.

Vermutungen

In dem Artikel von vor ein paar Wochen konnten sowohl der Mandant als auch ich nur Vermutungen darüber anstellen, wie es geschehen konnte, dass er kinderpornographische Inhalte heruntergeladen und dabei natürlich auch gleichzeitig wieder zum Upload angeboten hat.

Des Rätsels Lösung

Inzwischen kennen wir die Ermittlungsakte und die Sache ist vollkommen klar, denn in dieser war der Name der Datei, die es betraf niedergeschrieben. Es war eine .rar Datei (vergleichbar mit einer .zip Datei), deren Namensbestandteil aus dem Namen eines Programmes bestand, dass sich mein Mandant über eine Tauschbörse (Kaaza, eMule, BitTorrent oder wie immer sie alle heißen) suchen wollte.

Der Vor- und Nachteil der komprimierten Dateien

Bei solchen Dateien handelt es sich um Archivdateien, die den Inhalt komprimieren sollen. Grundsätzlich ist das eine tolle Erfindung, insbesondere wenn man mehrere Dateien per E-Mail verschicken und die Dateigröße verringern will. Der Nachteil einer solchen Datei ist aber, dass man den tatsächlichen Inhalt erst nach dem so genannten Entpacken erkennen kann. Filesharing heißt bekanntlich, dass alle ans Netzwerk angeschlossenen Rechner bei allen anderen Rechnern gleichzeitig Daten „saugen“ können und diese allen anderen Rechnern auch wieder zum Upload anbieten. Filesharing Das heißt, dass unser Mandant, sich über mehrere Stunden hinweg die Datei mit erheblichem Umfang herunter lud und diese deshalb mehrere Stunden lang von anderen Nutzern der Tauschbörse von seinem Rechner bezogen werden konnte. Erst als die Datei komplett auf seinem Rechner war, konnte er sie entpacken und feststellen, dass die Archivdatei nicht die erwartete Programmdatei (.exe) enthielt, sondern mehrere Filmdateien (.avi). Diese hat er dann sofort gelöscht, weil sie für ihn nicht interessant waren.

Die strafrechtlichen Folgen

Für die objektive (tatsächliche) Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Internet kam diese Löschung natürlich schon zu spät. Was die strafrechtliche Seite hier angeht, sind wir sicher, dass wir dem Mandanten in diesem Fall helfen können, denn ihm fehlte der Vorsatz für die Verbreitung derartiger Inhalte. Was wir nicht mehr verhindern konnten war die Durchsuchung seiner Wohnung und die Beschlagnahme seiner Computer samt Speichermedien.

Fazit

Deshalb noch einmal: Lassen Sie die Finger von illegalen Down- und Uploads in Tauschbörsen. Dies gilt grundsätzlich, aber ganz besonders für den Download von Archiv-Dateien. Sie wissen nicht, was Sie sich da auf den Rechner holen. Es kann, wie im Falle unseres Mandanten strafbarer Inhalt sein. Es kann aber auch ein Virus sein, der Ihrer Software schwerwiegende Mängel beifügt oder auch ein Programm das sich installiert um dann Ihre Daten auszulesen.