Die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH hat mal wieder die sie vertretene Kanzlei gewechselt. Im Jahre 2010 waren es die Kollegen U+C, im vergangenen Jahr die Kanzlei Schalast und Partner und nun eine neue Kanzlei namens CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main. Aha.

Ob aber DigiProtect mit diesen Kollegen glücklicher wird als mit den Kollegen zuvor? Es darf gezweifelt werden, denn Ordnung scheint im Aktenberg der neuen Mandantschaft noch nicht zu stecken. Denn die Kollegen verschicken in der selben Angelegenheit, die in der dortigen Kanzlei zwei Aktenzeichen hat, innerhalb weniger Tage mehrere Schreiben mit folgendem Wortlaut:

Unabhängig von der bisherigen Korrespondenz und den jeweils unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Standpunkten in dieser Angelegenheit hat uns unsere Mandantschaft im Zusammenhang mit dem Anwaltswechsel gebeten, Ihrer Mandantschaft ein einmaliges Angebot zur einvernehmlichen Erledigung der Angelegenheit zu unterbreiten.

Sollte bis spätestens 15.08.2012 ein Betrag in Höhe von 199,00 € auf dem nachbezeichneten Konto eingehen, betrachtet unsere Mandantschaft diese Angelegenheit als endgültig erledigt.

Ganz abgesehen davon, dass mein Mandant offensichtlich die Summe zwei Mal zahlen muss damit die Sache einmal erledigt ist, frage ich mich ernsthaft, wie die Firma DigiProtect das nun finanzieren will. Weder die Kollegen U+C noch die Kollegen Schalast und Partner sind dafür bekannt von Luft und Liebe zu leben. Oder mit anderen Worten: Sie wollten bezahlt werden.

Bei der ursprünglichen Abmahnung, in der 480,00 € gefordert wurden konnte man noch sagen: Ok, die haben eine Zahlungsvereinbarung mit der Kanzlei, es gibt also Schadensersatz für DigiProtect und Geld für die abmahnende Kanzlei. Spätestens aber mit Eintritt der nächsten Kanzlei in die Sache, wurde das schon enger, denn die Rechtsanwaltsgebühren entstehen schon mit der Beauftragung des Anwalts. Nun aber haben wir in diversen Akten, die aus dem Jahr 2010 stammen, schon die dritte beteiligte Kanzlei und nun ein Angebot über 199,00 €, das an sich ganz clever ist, weil eben keine 2 am Anfang der Zahl steht und es vermeintlich günstiger ist. Aber 199,00 € für eine Sache in der bereits drei Kanzleien bezahlt werden müssen???

Lassen wir uns überraschen, was als nächstes kommt und wann wir mit einem weiteren Wechsel der Kollegen überrascht werden.