Die neuen Wege des LG Hamburg
Internetrecht, Urheberrecht Januar 31st, 2011Einen interessanten Fall im Zusammenhang mit einer urheberrechtlichen Abmahnung schildert der Kollege Dr. Markus Wekwerth auf seiner Homepage. Demzufolge ist es ihm gelungen, eine im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutz ergangene einstweilige Verfügung wegen einer urheberrechtlichen Abmahnung durch eidesstattliche Versicherungen der Beteiligten zu Fall zu bringen.
Der Sachverhalt
Der Sachverhalt, der diesem Fall zugrunde lag ist keine Überraschung. Die Mandantin des Kollegen erhielt eine Abmahnung, weil sie angeblich ein urheberrechtlich geschütztes Werk über ein Filesharing-System unerlaubter Weise über ihren Internetanschluss zur Verfügung gestellt habe. Daraufhin ließ sie sich von Freunden, statt von einem Anwalt beraten und unternahm nichts. Es kam wie es kommen musste, die gegnerischen Kollegen beantragten beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung.
Das Vorgehen
Nach dem diese ergangen war, begab sich die Abgemahnte zum Kollegen Dr. Wekwerth und ließ sich beraten. Nachdem dann in viel Kleinarbeit sämtliche technische Daten des Computers und auch des Netzwerkes zusammengetragen waren, gaben die Abgemahnte und jedes einzelne Mitglied ihres Haushaltes außerdem eine eidesstattliche Versicherung ab, in der vorgetragen wurde, dass hier kein Filesharing vorgenommen wurde. Die Hamburger Richter sahen keinen Grund, an der Wahrhaftigkeit der eidesstattlichen Versicherungen zu zweifeln und sprachen die Anschlussinhaberin vom Vorwurf einer Täter- oder Störerhaftung frei.
Fazit
Was lernen wir daraus? Nicht einmal in einem Fall in dem eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde ist das Obsiegen der abmahnenden Zunft von Kollegen sicher!
Auf der anderen Seite möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies auch wieder nur ein Einzelfall ist und dass auch das LG Hamburg in anderen Fällen anders entscheiden kann und sicher auch wird. Gerade im Falle einer eidesstattlichen Versicherung kommt es auch immer sehr stark auf den Eindruck der Menschen an, den diese auf die Richter machen, denn die Wahrhaftigkeit der eidesstattlichen Versicherungen ist hier für einen solchen Urteilsspruch essentiell.
PS: Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen zu diesem Sieg!
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