Die rundum-sorglos Homepage
Allgemein, IT-Recht Januar 27th, 2012hatte die Webdesignerin unserer Mandantin, welche in diesen Belangen ein absoluter Laie ist, im ersten Beratungsgespräch versprochen. Was unsere Mandantin darunter verstand ist denkbar einfach: Eine Homepage, bei der sie jederzeit die Texte selber ändern kann und auch den Text formatieren (Schriftfarbe und Schriftgröße etc) und natürlich sollte die Seite auch noch gut bei Google gefunden werden.
Im Angebot der Webdesignerin las sich das dann wie folgt:
- Erstellung des technischen Grundgerüsts auf Basis von getsimple CMS für die spätere Wartung durch den Kunden
- Anlegen der typischen Inhaltsseiten
- Erstellung eines Kontaktformulars
- Erstellung eines in Suchmaschinen lesbaren Quellcodes
Das Problem
Was die Mandantin erhielt war eine äußerlich durchaus ansprechende Homepage, die jedoch lediglich reine inhaltliche Veränderungen zuließ. So ist es der Mandantin mit der zugrunde liegenden Software tatsächlich nicht möglich, auch einmal einen Text in einer anderen Größe oder in einer anderen Farbe darzustellen, sondern immer nur in dem von der Webdesignerin im CSS festgelegten Format.
Zudem kam die Mandantin (abgesehen von den Ärgernissen mit dem Text) nicht mit dem von der Webdesignerin verwendeten Content Management System zurecht, hatte aber auch kein Manual oder Handbuch erhalten, in dem sie ab und zu einmal hätte nachlesen können. Eine wirkliche Einführung in das System und seine Möglichkeiten hat es auch nicht gegeben.
Letztlich wird die Seite von potentiellen Kunden im Internet nicht gefunden. Ja, Google findet die Seite nur, wenn man den Firmennamen oder den Namen der Mandantin direkt eingibt. Dies ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache.
Das Ergebnis
Das alles machte die Mandantin – sagen wir mal – unglücklich und sie behielt einen Rest des vereinbarten Honorars ein. Dies gefiel natürlich der Webdesignerin nicht und sie wandte sich an einen Kollegen, der die ausstehende Summe beitreiben sollte. Er stellt sich nun auf den Standpunkt, dass die Designerin all dass geliefert hat, was auch angeboten wurde.
Wenn ich mir das oben zitierte Angebot so ansehe, dann muss ich dem Kollegen eigentlich recht geben. Denn die Seite kann durch die Mandantin gewartet (Textveränderungen) werden, die Seiten für die Inhalte und das Kontaktformular wurden erstellt und der Quellcode ist für die Suchmaschinen durchsuchbar. Aber ist damit das erfüllt, was die Webdesignerin der Mandantin versprochen hat? Ich glaube nicht.
Praktischer Hinweis
Egal auf welcher Seite Sie „stehen“, ob nun auf der Seite der Designer oder als Kunde. Bitte überlegen Sie vorher sehr genau, was die richtige Lösung im Einzelfall ist und halten Sie dies auch schriftlich fest. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es keine Streitigkeiten gegeben hätte, wenn man sich zum Beispiel vorher darüber unterhalten hätte wie denn nach der Ansicht der Kundin die „Wartung“ und „eigene Bearbeitung“ der Homepage aussehen sollte. Wäre hier vielleicht eine einfache Bloggingsoftware nicht vollkommen ausreichend gewesen? Musste es wirklich ein CMS sein, das zum Teil mehr, zum Teil eben aber auch weniger kann.
Wenn man als Anbieter merkt, dass der Kunde von diesen Fragen keine Ahnung hat, sollte man ihm unbedingt auch anbieten, ihn zu schulen und im Zweifel auch, eine kleine Dokumentation zur Software zusammenstellen.
Und letztlich und ganz wichtig: Wenn ein Kunde eine Seite wünscht, die auch gut bei Google und anderen Suchmaschinen gefunden wird, ist es eben nicht ausreichend, dass der Quellcode durch Suchmaschinen gelesen werden kann.
Kommunikation und klare Vereinbarungen sind das A und O im Geschäftsverkehr um das zu erhalten, was man erwartet, aber auch um Streitigkeiten zu vermeiden.
Januar 27th, 2012 at 10:35
Die ewige Krux mit den Angeboten die nicht wirklich nach Bedarf gestellt werden. Oder den Angeboten, die nur das Nötigste enthalten, damit es nicht so „teuer“ wird. Oder den Angeboten, die einfach akzeptiert werden, ohne dass man genau nachfragt. Oder oder oder.
Es ist ja so:
Die Webdesignerin und die Kundin haben wahrscheinlich ein Briefing gemacht. Da könnte schon der erste Fehler liegen, das nicht gezielte Nachfragen, was die Kundin will, hat und kann. Das nicht genaue Aufklären darüber, was eine WebDESIGNERIN überhaupt zu leisten in der Lage ist.
Dann hat die Designerin wahrscheinlich daraufhin ein Angebot geschrieben. Wahrscheinlich hat sie sich dabei auch sehr viele Gedanken gemacht. Nur leider nicht im Sinne der Kundin anscheinend. Denn woher soll diese Kundin wissen, was Wartung genau heißt, woher soll die Kundin denn mit einem CMS umgehen können ohne Schulung und woher soll die Kundin wissen, das es nie (nie nie nie nie nie!!!) ausreicht, die Website für Suchmaschinen lesbar zu machen?
Die Kundin hat dann dieses Angebot angenommen. Aber hat sie es überhaupt gelesen? Hat sie nachgefragt was unklar war? Hat sie darüber nachgedacht, wie das CMS wohl aussieht, hat sie die Designerin mal gefragt, warum sie gerade dieses CMS nehmen würde? Wahrscheinlich hat sie sich nur „nur“ über einen günstigen Preis gefreut. Der war ja auch zu Recht günstig, bei so wenig Leistung.
Und dann hat die Webdesignerin wahrscheinlich wirklich genau das geliefert, was in ihrem Angebot steht. Aber wie gesagt, da ist die Krux. Der Fehler, der bereits beim Briefing seinen Anfang nahm.
Deswegen gilt doch immer:
1. Macht ordentliche Briefings! Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmt Euch Zeit für dieses erste ordentliche Gespräch, lasst Euch durchaus die Zeit vergüten um Bedarf gezielt zu ermitteln und wirklich herauszubekommen, was der Kunde braucht. Und liebe Kunden: NEHMEN SIE SICH DIE ZEIT!!! Wie Sie an Frau Winklers Beispiel sehen können, könnten Sie sonst nachher viel mehr Zeit brauchen, als Ihnen lieb ist.
Ein stimmiges Briefing mit Bedarfsanalyse, Konzeptanalyse und wirklich guter Beratung kann sehr schnell einen halben Tag in Anspruch nehmen.
2. Macht ordentliche Angebote!
Ein genaues Angebot umfasst alles, was man besprochen hat, einen Fließtext in dem die Aufgabenstellung die bis hierhin klar ist umfasst, eine Auflistung über die enthaltenen und explizit nicht enthaltenen Leistungen und je nach Wissensstand des Kunden auch Erklärungen, Fußnoten etc.
3. Lest genau und fragt nach!
Liebe Kunden, Sie verstehen Etwas im Angebot nicht? Sind sich nicht sicher, was für Fachbegriffe verwendet wurden, wie die zu benutzenden CMS aussehen, wieso gerade dieses CMS ausgesucht wurde, warum was wie funktioniert und ob Google und Co. Sie dann wirklich finden?
Fragen Sie nach!!!
4. Sucht Vergleichsangebote!
Denn es ist doch so: Wieso sind manche Dienstleister günstiger als andere? Sind festgelegte Preise immer einfach nur Willkür? Oder könnte es einfach sein, dass Jemand bessere, umfassendere Leistung bringt als andere? Kann es manchmal vielleicht auch einfach sein, dass Jemand bereits im Gespräch besser berät und erklärt? Sie sind nach Angebotserstellung noch immer nicht verpflichtet, Etwas zu kaufen. Aber achten Sie auf die Leistung, erst im letzten Moment auf die Investition. Denn wie Sie sehen, wenn Sie dem falschen Dienstleister Ihr Vertrauen schenken, kann das teuer werden.
Entweder, weil Ihre Werbung nichts bringt. Oder Sie Frau Winkler einschalten müssen.
Mit kreisrunden Grüßen
Friederike Delong
Januar 27th, 2012 at 10:52
Werte Kolleginnen und Kollegen,
interessanter Fall – weil er immer und immer wieder vorkommt. Ich habe hier mal meine Meinung dazu geäußert: http://klawtext.blogspot.com/2012/01/sag-was-du-willst-damit-du-bekommst-was.html
Beste Grüße aus Heidelberg
Sebastian Dosch (kLAWtext)
Januar 27th, 2012 at 12:25
Wäre im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung zufällig das AG Rotenburg zuständig?
Dann Achtung:
http://www.hb-law.de/alle-beitr%C3%A4ge/1-aktuelles-aus-dem-it-recht/258-ag-rotenburg-wuemme-25-fehlerhafter-html-code-gehen-in-ordnung
😉
Januar 27th, 2012 at 12:53
Hallo Markentiger,
das AG Rotenburg wäre nicht zuständig. Abgesehen davon geht es ja hier auch gar nicht um fehlerhaften Quellcode sondern um fehlende Absprachen zwischen den Beteiligten…
Januar 27th, 2012 at 16:30
Wie viel hat die Seiten denn kosten dürfen? Ich erlebe in der Praxis regelmäßig eine erhebliche Divergenz zwischen den Vorstellungen des Bestellers und, nun, der Realität.
Klar, pacta sunt servanda, aber was wurde denn wirklich vereinbart? Die Vorstellung bei einem (jetzt einfach mal unterstellt) günstigen Webseitenangebot, den Text in Farbe und Größe (!) verändern zu können (war das (gerichtsfest nachweisbarer) Teil des Vertrages?), oder eine Suchmaschinenoptimierung auf bestimmte (generische) Schlüsselwörter (Erfolg wurde _garantiert_ ? 😉 – schwer vorstellbar), ist imho realitätsfremd. Schon mal eruiert, was eine Suchmaschinenoptimierung wirklich ist (onpage und offpage!) und was sowas kostet (Stichwort: Backlinks)? Klar kann man auch mit einfachen Kataloglinks oder dem eigenen Linknetzwerk ggf. (je nach Branche) kleinere bis mittlere Erfolge in der Platzierung erzielen, jedoch dauert so etwas in der Regel mehrere Monate (Zeitdauer auch hier branchenabhängig!).
Als Grundkonsens kann man imho verlangen und erwarten, dass die Webseite bei einer Suche nach dem Namen, Firma, etc. gefunden wird. Alles darüber hinaus, dürfte erfahrungsgemäß schwer zu beweisen sein – aber wie gesagt – man steckt ja nicht drin im Fall ;). Kann bei einer einfachen Webseitenbestellung wirklich verlangt und erwartet werden, dass man bspw. bei einer Googlesuche nach (Achtung: Übertreibung) Kredit, Shop oder Gesundheit auf Platz 1 gefunden wird? Auch hier habe ich ein deutliches Vorstellungsdefizit.
In einem gebe ich Ihnen Recht: Beide Seiten hätten jetzt wohl mehr von der Gesamtsituation, wenn Wünsche auf Kundenseite deutlicher ausgesprochen und auf Erstellerseite expliziter erklärt (und ggf. abgelehnt) worden wären. Die Darlegungs- und Beweislast des tatsächlich (abweichend) vereinbarten Inhaltes des Vertrages dürfte auf den ersten Blick wohl bei Ihnen liegen. In diesem Sinne: Viel Erfolg! 🙂
Januar 27th, 2012 at 21:13
Das erleben wir doch immer alle oder nicht? Wie gesagt: Kommunikation, Kommunikation, Kommunikation 😉
Die Mandantin weiß ganz genau, wie es aussieht. Denn das einzig schriftliche, was vorhanden ist, ist das Angebot das ich zitiert habe. Daraus die Ansprüche, die die Mandantin hat oder sich wünscht zu haben abzuleiten, ist – sagen wir mal – schwierig.
So sehe ich das (grundsätzlich) auch. SEO ist ein ganzer Geschäftsbereich für sich. Jeder der eine Homepage betreibt und diese mit Inhalten füllt und diese Inhalte auch immer wieder ändert, damit Google die Seite liebt, weiß, wie schwer das ist und wie viel Arbeit. Aber wenn es bei den Vertragsabschlüssen darum geht, dass Google die Seite gut finden soll, muss auch darüber gesprochen werden, was der Webdesigner überhaupt leisten kann und was nicht.
Nein, natürlich nicht, dafür haben dafür zu viele Faktoren Einfluss. Aber auch das muss, wie eben gesagt, angesprochen werden.
Vielen Dank!