Nachdem, wie ich hier berichtete, die Kollegen aus Hamburg und aus Frankfurt schriftlich darum gebeten hatten, dass wir doch bitte ihre Kostennoten bezahlen sollen, erhielt ich heute einen Anruf aus Berlin.

Ich habe der, der Stimme nach sehr jungen Kollegin, wohlwollend zugehört, wie sie mir vortrug, dass man mit meinem Vorgehen nicht einverstanden sei und eine Zahlung von mindestens 500 EUR von meinem Mandanten erwarte. Höflich wie ich bin, habe ich zugesagt, meinen Mandanten von diesem Anruf zu unterrichten und ihm den Vorschlag der Kollegin vorzutragen.

Das werde ich natürlich auch tun, da ich schon aus berufsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet bin, meinen Mandanten über Neuigkeiten zu informieren. Aber werde ich ihm zur Zahlung raten? Nein. Sicherlich nicht. Denn gerade die Kollegen aus Berlin sind dafür bekannt „horrende Vergleichsbeträge“ zu fordern, die in keinster Weise nachvollziehbar sind, ja die noch nicht einmal erkennen lassen, welche Summe nun tatsächlich dem Rechteinhaber als Schadensersatz zugeführt wird und welcher Betrag in den Taschen der Kollegen verschwindet. Und dies alles für einen Film, der es in Deutschland nicht mal in die Kinos geschafft hat.

Zudem fällt in auf, dass die Kollegen der abmahnenden Zunft in den letzten Tagen vor Weihnachten besonders aktiv sind. Vielleicht ist das ja ihre Art, den Menschen ein frohes und geruhsames Fest zu wünschen. Darüber kann man nun denken was man will.

Mein Tipp an Sie ist auch weiterhin: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Bewahren Sie einen kühlen Kopf und lassen Sie uns prüfen, wie weiter vorzugehen ist!