Fake-Abmahnungen per E-Mail
Allgemein, Internetrecht, Urheberrecht Januar 24th, 2011Als wären die „echten“ Abmahnungen noch nicht schlimm genug, scheint sich jetzt eine Kultur an Trittbrettfahrern entwickelt zu haben, die auf dieser Welle mitreiten wollen. Denn es geschieht in letzter Zeit vermehrt, dass die Mandanten nicht mit Briefen zu uns kommen, die sie erreicht haben, sondern mit ausgedruckten E-Mails.
Nach dem Anfang diesen Jahres E-Mails, die angeblich von Rechtsanwalt Helge Sasse stammten, die Mandanten verunsicherten und verärgerten, sind es jetzt Abmahnungen, die angeblich von Herrn Rechtsanwalt Auffenberg stammen. Abgemahnt werden hier Urheberrechtsverletzungen für pornografische Werke im Namen der Purzel Video GmbH. Diese sind im Abmahngeschäft tatsächlich nicht unbekannt, werden aber tatsächlich meist von der Kanzlei U+C vertreten. Diese Abmahnungen haben wir hier auch mehrfach zu bearbeiten gehabt.
Der Kollege Auffenberg hat auch schon die eine oder andere Abmahnung verschickt, die derzeit im Umlauf befindlichen Abmahnungen stammen aber nicht von ihm. Darüber wird unter anderem auf seiner Homepage unterrichtet.
Fazit
Grundsätzlich können Abmahnungen auch per E-Mail versendet werden. Allerdings lohnt es sich insbesondere in diesen Fällen die Angaben auf den Briefbögen mit den Angaben im Impressum der betreffenden Kanzlei zu vergleichen. Sollten sich schon dabei eklatante Abweichungen in den Geschäftsangaben ergeben, ist es gegebenenfalls sinnvoll einmal nachzufragen, ob die Abmahnung tatsächlich vom angeblichen Abmahner stammt.
Im Falle einer Abmahnung per E-Mail gilt also noch viel mehr das schon zu den anderen Abmahnungen gesagte: Zahlen Sie niemals sofort auf ein solches Schreiben.
Februar 14th, 2012 at 11:18
[…] helfen Ihnen dabei gerne. Ähnliche Beiträge:Erstattungsansprüche bei unberechtigten AbmahnungenFake-Abmahnungen per E-MailVermehrtes Auftreten von AbmahnungenLG Hamburg schaut genauer hin!Schadensersatz nach unberechtigter […]