Fundstück der Woche
Allgemein, Internetrecht, IT-Recht September 5th, 2010Vor einigen Tagen beschrieb ich in einem Artikel, was denn wohl alles in ein Impressum gehöre. Auslöser dieses Artikels war meine Enttäuschung darüber, dass eine Mediendesignerin nicht in der Lage ist, eine eigene Homepage rechtssicher zu gestalten. Dieses Enttäuschung ist aber bei weitem nicht zu vergleichen mit der Verwunderung, die mich heute befiel, als ich im Impressum einer Hamburger Datenschutz- und IT-Sicherheitsfirma (die seit mindestens 2005 am Markt präsent ist) das Folgende las:
XYZ GmbH & Co. KG – Gesellschaft für Datenschutz und IT-Sicherheit
Firmenanschrift:
XYZ GmbH & Co. KG
Musterstraße 29
D-20097 HamburgGeschäftsführer:
123 GmbH
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dipl.-Betriebswirt Max MustermannUmsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE123456789
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Dipl.-Inf. Reinecke Fuchs
(Anschrift wie oben)§ 6 Teledienstgesetz (TDG)
Dipl.-Inf. Reinecke Fuchs
Gleich beim ersten Überfliegen dieser Seite fielen mir drei schwerwiegende Fehler auf:
- Angabe falscher Gesetze (das TDG und den MDStV gibt es schon lange nicht mehr)
- das Fehlen einer aktuellen E-Mail-Adresse
- fehlende oder falsche Angaben der Vertretungsverhältnisse
Aber es ging noch weiter:
Als Aufsichtsbehörde wird immer noch Dr. Hans-Hermann Schrader genannt. Dabei ist seit über einem Jahr Prof. Dr. Johannes Casper der oberste Hamburgische Datenschützer und seine Adresse ist auch eine andere als die dort genannte.
Dann folgt eine ganze Latte von Haftungsausschlüssen, welche aus diversen Gründen nicht nur rechtlich unwirksam sind, sondern im Zweifel eine Abmahnung erst herausfordern.
Am Bemerkenswertesten ist jedoch die Salvatorische Klausel unter diesen Disclaimern. Nach dieser schließt das Unternehmen die Haftung für jedes Unternehmen aus, welches auf dieses „Impressum“ verlinkt, denn es ist zu lesen:
Dieser Haftungsausschluss ist Bestandteil des Internetangebotes, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde.
Abgesehen davon, dass eine Salvatorische Klausel an dieser Stelle deplatziert ist, kann das betroffene Unternehmen für mich die Haftung nicht ausschließen und macht sie erst recht nicht zu einem Bestandteil unseres Internetangebots. Deshalb habe ich mich gleichwohl entschlossen, einen Link auf das Impressum zu setzen, da es unter www.firmenname.de/impressum, also an der Stelle wo es jeder Besucher suchen würde, nicht zu finden ist.
So weit, so schlecht: Und wer sich jetzt fragt, warum ich so verwundert bin, der sich führe sich bitte folgendes vor Augen: Das Telemediengesetz ist eines der zentralen Gesetze im Bereich des Datenschutzrechtes. Es fragt sich also, ob jemand, der DIESES Gesetz offensichtlich seit über drei Jahren (es trat am 01. März 2007 in Kraft) nicht zur Kenntnis nimmt, die erforderliche Fachkunde nach § 4 f 1 BDSG hat und sich als Datenschutzbeauftragter bezeichnen darf…
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