Ich bin ein Fall für die BILD-Zeitung
Allgemein, Mietrecht September 23rd, 2010… behauptet zumindest der Beklagte in einer von mir bearbeiteten Sache. Aber von vorn. Der gute Mann hatte einer Mandantin von uns eine Wohnung vermietet, nun geht es um die Rückzahlung der Kaution. Einen Teil davon hat er zurückgezahlt, den Rest will er behalten, aus diversen Gründen.
Weil eine außergerichtliche Einigung hier nicht möglich ist, beantrage ich für die Mandantin PKH. Mein Klageentwurf umfasst ohne Rubrum und Anträge zwei Seiten. Das ist nicht viel, war aber ausreichend um den Sachverhalt ausführlich darzulegen und Beweise zu benennen. Die Antwort des Gegners bestand in dem lapidaren Satz, dass er beantrage die Klage abzuweisen und der Klägerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Dem beigefügt waren 27 Seiten Anlagen.
Darauf sollte ich Stellung nehmen. Aber mal ehrlich: Wozu? Zu einem Wust von Papieren? In § 130 ZPO ist eindeutig geregelt, wie ein vorbereitender Schriftsatz eines Prozessbeteiligten auszusehen hat. Und diese Vorschrift hat auch ihren guten Grund. Stellen Sie sich doch einmal vor, wir alle würden das so machen. Wir schreiben an das Gericht einen Satz mit unserer Forderung und einem Berg Papieren dazu. Soll sich doch das Gericht die relevanten Daten selbst heraussuchen. Das das ein schlechter Plan ist, weiß jeder, der schon einmal ein gerichtliches Verfahren führen musste und weiß, wie lange auch gut vorbereitete Verfahren dauern können.
Also war meine Antwort auch kurz. Ich wies schlicht und einfach darauf hin, dass der Schriftsatz des Beklagten nichts enthalte worauf ich mich einlassen könne und beantragte noch einmal die Bewilligung der Prozesskostenhilfe.
Heute hatten wir dann folgendes Schreiben im Briefkasten, welches ich Ihnen nicht vorenthalten möchte (zum Vergrößern anklicken):
Ich habe das Schreiben drei Mal gelesen, weil ich nicht glauben konnte was da stand. Auf Seite zwei fragt er schließlich noch das Gericht, wie er sich denn nun weiter verhalten solle.
Auch diese Antwort möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
Sehr geehrter Herr T.,
in dem Prozesskostenhilfeverfahren der Frau XYZ gegen Herrn T.
weist das Gericht darauf hin, dass der Hinweis der Gegnervertreterin zutreffend ist. Es besteht noch einmal zwei Wochen Gelegenheit zum Vortrag.
Mit freundlichen Grüßen
D., Richter am Amtsgericht
Nun dürfen wir gespannt sein, wie die Antwort des Beklagten ausfallen wird.
Sollte Herr T. tatsächlich der Meinung sein, dass die Vertretung einer Mandantin trotz PKH und dann noch unter Einhaltung der gerichtlichen Vorschriften ein Fall für die BILD-Zeitung ist, dann wünsche ich ihm viel Erfolg und hätte nicht einmal etwas dagegen, denn die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten ist etwas was wir gern tun.
Recent Comments