Ihre Rechte bei Auskunftsanträgen gemäß DSGVO – Was tun bei Ablehnung?

Das Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO ist ein zentraler Bestandteil des Datenschutzes. Es erlaubt Ihnen als betroffene Person, von einem Verantwortlichen Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Doch was passiert, wenn Ihr Auskunftsantrag als „rechtsmissbräuchlich“ abgelehnt wird? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wie Sie Ihre Rechte wahren können.

Wann gilt ein Auskunftsantrag als rechtsmissbräuchlich?

Nach Art.12 Abs. 5 der DSGVO kann ein Antrag nur dann als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden, wenn er entweder „offensichtlich unbegründet“ oder „exzessiv“ ist. Ein Antrag gilt jedoch nicht schon deshalb als exzessiv, weil er mit einem hohen Bearbeitungsaufwand verbunden ist. Entscheidend ist vielmehr, ob der Antragsteller bewusst missbräuchlich handelt, etwa durch häufige Wiederholungen ohne neuen Sachgrund oder durch schikanöses Verhalten.

Die DSGVO nennt folgende Beispiele für rechtsmissbräuchliche Anträge:

  • Häufige Wiederholungen ohne Veränderung der Umstände.
  • Anträge, die ausschließlich darauf abzielen, den Verantwortlichen zu behindern.

Was tun, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird?

Falls Ihr Antrag als rechtsmissbräuchlich abgelehnt wird, sind Verantwortliche verpflichtet, Ihnen dies gemäß Art. 12 Abs. 4 DSGVO mitzuteilen. Diese Mitteilung muss folgende Informationen enthalten:

  1. Die konkreten Gründe für die Ablehnung.
  2. Einen Hinweis auf Ihr Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.

Sollten die Gründe für die Ablehnung nicht ausreichend dargelegt sein, können Sie dies beanstanden und eine detaillierte Begründung einfordern. Zudem besteht die Möglichkeit, die Aufsichtsbehörde oder ein Gericht einzuschalten.

Wichtige Hinweise für Antragstellende

Auch wenn Ihnen das Recht auf Auskunft zusteht, ist es sinnvoll, sich bei der Antragstellung an einige Grundsätze zu halten:

  • Klarheit und Präzision: Formulieren Sie Ihren Antrag präzise und stellen Sie nur Anfragen, die für Ihre Zwecke relevant sind.
  • Nachvollziehbarkeit: Vermeiden Sie Anträge in sehr kurzen Zeitabständen, wenn sich die Umstände nicht geändert haben.
  • Begründung: Geben Sie an, warum Sie bestimmte Informationen benötigen, um die Bearbeitung zu erleichtern.

Wir sind für Sie da

Falls Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte oder bei der Formulierung von Auskunftsanträgen benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie die benötigten Informationen erhalten.

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