Sie erinnern sich sicher noch an unsere Artikel über die Planet GmbH. Das waren die, die angeblich die Erfolgsaussichten der Vermittlung eines Kredites prüfen wollten und wenn man sich dann dagegen entschied, kam eine Kostennote für eine angebliche Aufwandsentschädigung.

Nach dem die Planet GmbH mit diesen eigenen Schreiben keinen Erfolg hatte, bedient sie sich nun der Hilfe eines unserer Kollegen, nämlich des Kollegen Wirth aus Augsburg. Dieser hat offensichtlich am Montag einen ganzen Stapel Mahnbriefe verschickt, denn wir haben von mehreren Mandanten und Lesern unseres Blogs erfahren, dass sie einen solchen erhalten haben. Der Inhalt dieses Briefes ist der folgende:

RA Franz Wirth
Karlsbader Str. 41 a
86169 Augsburg

Betreff: Aufwandsentschädigung

in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich die anwaltliche Vertretung der Fa. Planet GmbH, D – 83697 Rottach-Egern, an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert.

Meine Mandantin hat in den letzten Wochen mehrfach vergeblich versucht, Sie zu erreichen. Für Ihre Vermittlungsanfrage liegt meiner Mandantin immer noch eine verbindliche Genehmigung des von ihr vermittelten Vertragspartners vor. Nachdem Sie sich trotz der erfolgreichen Bemühungen und wiederholter Nachfragen meiner Mandantin nicht mehr gemeldet haben, schließt meine Mandantin den Vorgang nunmehr ab.

Für die bisher auf Seiten meiner Mandantin entstandenen Aufwendungen (Aktenanlage, Aufrechterhaltung der Genehmigung, Kosten der Datenspeicherung, Erstellung von Listen, Portokosten, Telefongebühren, Telefaxgebühren, Kopien, Sachkostenaufwand und das Einholen des Finanzsanierungsvertrages) beansprucht meine Mandantin von Ihnen vertragsgemäß die Zahlung einer Aufwendungspauschale in Höhe von 49,83 Euro.

Weiter macht meine Mandantin als Verzugsschaden eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 Euro gegen Sie geltend.

Namens und in Vollmacht meiner Mandantin habe ich Sie somit aufzufordern, den Gesamtbetrag von 59,83 Euro auf meine folgende Bankverbindung anzuweisen:

Kontoinhaber: RA Franz Wirth
BIC: DRES DE FF 000
IBAN: DE00 0000 0001 0 0000000 00

Inkassovollmacht liegt vor.

Für den Zahlungseingang habe ich mir den 18 Mai 2011 vorgemerkt.

Meine Mandantin ist unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Servicetelefon A 0900 560 562**
Servicetelefon D 0900 511 11 28*
Servicetelefon CH 0901 000 5***

Interessant finde ich an diesem Schreiben vor allem zwei Dinge. Zum einen behauptet der Kollege, dass seiner Mandantin eine verbindliche Genehmigung des vermittelten Vertragspartners vorliege und zum zweiten wundert mich, dass der Kollege keinerlei Anwaltskosten geltend macht.

Die angebliche Genehmigung ist in sofern überraschend, als ich ja schon in meinem letzten Artikel darüber berichtete, dass der entsprechende Empfänger der beiden Schreiben überhaupt noch nie Kontakt zur Planet GmbH hatte, insofern also auch gar keine Vermittlung stattgefunden haben kann.

Hinsichtlich der Gebühren frage ich mich, ob der Kollege für seine Mandantschaft kostenlos arbeitet. Denn wenn die Adressaten des Schreibens tatsächlich in Verzug wären, hätte die Planet GmbH auch Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens, zu dem bekanntlich auch die Rechtsanwaltskosten zählen. Laut dem Schreiben des Kollegen werden aber lediglich der ursprünglich eingeforderte Betrag und 10 EUR Mahnkosten eingefordert.

Wenn Sie mich fragen: Da ist was faul im Staate Dänemark.

Nach meinem letzten Artikel fragte mich ein Kollege, ob es die Planet GmbH überhaupt gäbe, er könne sie gar nicht im Handelsregister finden. Doch es gibt sie. Für alle diejenigen von Ihnen, die es interessiert;

Die Planet GmbH ist eingetragen im HReg des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 143753, sie sitzt in der südlichen Hauptstraße 41, 83700 Rottach-Egern. Laut dem Jahresabschlussbericht für das Jahr 2009, den Sie gern hier einsehen können ist der Geschäftsführer ein Herr Christian Berger.

Fazit

Auch wenn die Planet GmbH jetzt anwaltliche Mahnschreiben verschickt, bitte zahlen Sie darauf nicht. Reagieren müssen Sie erst dann, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid vom zuständigen Gericht kommt. Das dies tatsächlich passiert, wage ich aber zu bezweifeln. Hintergrund hierfür ist unter anderem auch, dass Sie eventuelle Kosten eines Rechtsanwalts selbst tragen müssten, soweit Sie in dieser Sache einen Kollegen beauftragen.