Kein Facebook-Post ohne Faktenbasis – OLG Bamberg stärkt Schutz vor übler Nachrede

Mit einem klaren Urteil (Az. 3 UKI 11/24 e) vom 05.02.2025 hat das OLG Bamberg die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und rufschädigender Behauptung neu markiert. In einem Verfahren wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung über soziale Medien hat das Gericht entschieden: Wer falsche Tatsachen in sozialen Netzwerken verbreitet, muss mit gerichtlichen Konsequenzen rechnen – auch ohne ausdrückliche Nennung des Namens des Betroffenen.

Der Fall: Anonyme Anschuldigungen auf Facebook

Auslöser des Rechtsstreits war ein Facebook-Post, in dem eine Person in einer öffentlich einsehbaren Gruppe schwerwiegende Vorwürfe gegen einen namentlich nicht genannten Dritten erhob. Inhaltlich wurde suggeriert, dass dieser „zwielichtige Geschäftspraktiken“ anwende und Kunden systematisch täusche. Obwohl der Betroffene nicht direkt genannt wurde, konnte sein Umfeld ihn eindeutig identifizieren – etwa durch Hinweise auf seine Tätigkeiten und sein Geschäftsmodell.

Das Opfer der Äußerungen klagte auf Unterlassung und Schadensersatz. Der Verfasser des Posts berief sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung.

Das Urteil des OLG Bamberg

Das Gericht stellte unmissverständlich klar: Die beanstandeten Aussagen überschreiten die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung und sind als Tatsachenbehauptungen mit rufschädigendem Inhalt einzustufen. Der Verfasser konnte die Anschuldigungen nicht belegen. Die Entscheidung stützt sich auf folgende Punkte:

  • Keine Anonymität bei indirekter Erkennbarkeit: Auch wenn der Name des Betroffenen nicht genannt wird, reicht eine kontextbezogene Identifizierbarkeit für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung aus.
  • Meinung versus Tatsache: Bewertungen sind erlaubt – falsche Tatsachenbehauptungen nicht. Wer konkrete Vorwürfe erhebt, muss diese auch beweisen können.
  • Öffentliche Reichweite erhöht das Risiko: In sozialen Netzwerken verbreitete Aussagen wirken intensiver und nachhaltiger. Die Reichweite verschärft die Wirkung und die juristische Bewertung der Äußerung.

Rechtliche Konsequenzen

Das Gericht untersagte dem Beklagten die Wiederholung der Aussagen bei Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Zusätzlich wurde eine Geldentschädigung zugesprochen. Die Entscheidung stärkt Betroffene gegen rufschädigende Angriffe im Netz und unterstreicht die Verantwortung jedes Einzelnen im digitalen Raum.

Unser Fazit

Das OLG Bamberg hat mit seinem Urteil ein wichtiges Zeichen gesetzt. Es schützt nicht nur die Ehre von Einzelpersonen, sondern trägt auch zur Versachlichung der Debatte im digitalen Raum bei. Wer sich äußert, sollte wissen: Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für haltlose Anschuldigungen.

Wenn Sie Unterstützung beim Schutz Ihrer Reputation oder der rechtlichen Bewertung von Onlineäußerungen benötigen – wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite.

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