Da besucht man einen Freund oder eine Freundin und hört im Hintergrund schöne Musik. „Was ist denn das? Ah – eine neue CD.“ auf die dann häufig folgende Frage kommt dann – nicht zuletzt durch die Berichte über Abmahnungen und Raubkopien – dann häufig die Antwort:

Das ist dann aber eine Sicherungskopie, die ich bei Dir lagere. 😉

Doch ist diese Ausrede eigentlich notwendig? Nein!

Urheberschutz, Vervielfältigung und Kopierverbot

Die gesetzliche Ausgangslage ist, dass gemäß § 15 UrhG allein dem Urheber das Recht zusteht, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung, die in § 16 UrhG noch gesondert geregelt ist. Diese Regelung ist der Grund dafür, dass es überhaupt verboten ist, Kopien von Musikstücken und anderen urheberrechtlich geschützten Werken im Internet – zum Beispiel über Tauschbörsen – zu verteilen.

Ausnahme – Privatkopie

Das Urheberrecht wird jedoch nicht grenzenlos gewährt. Im Rahmen der Schrankenbestimmung des Urheberrechts wurde in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG bestimmt, unter welchen Bestimmungen eine Kopie zu privaten Zwecken erlaubt ist.

Voraussetzungen für eine zulässige Privatkopie

  1. einzelne Vervielfältigungen
  2. durch eine natürliche Person
  3. zum privaten Gebrauch / weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen
  4. nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage

Wie viele Vervielfältigungen noch als „einzelne Vervielfältigungen“ anzusehen sind, ist gesetzlich nicht geregelt. Der BGH hat in einer älteren Entscheidungen (BGH, Urteil vom 27. Januar 1978, I ZR 111/76) entschieden, dass bis zu sieben Kopien zulässig sind.

Eine Gesellschaft (z.B. GmbH, KG, etc) kann keine Privatkopie anfertigen. Sofern man für die Kopie Geld nimmt ist es auch nicht mehr privat. Ausnahme ist hier lediglich der Ersatz der Kosten für den Rohling. Die Vorlage darf nicht offensichtlich rechtswidrig oder öffentlich zugänglich gemacht gewesen sein. Daher kann man von einer aus dem Internet veröffentlichten Vorlage auch keine Privatkopie fertigen.

Für die CD bei der Freundin gilt jedoch, dass diese ohne Schwierigkeiten kopiert werden darf, sofern für das Kopieren kein Kopierschutz umgangen werden muss.

Mitschnitt aus dem Radio

Die älteren Leser werden sich vielleicht noch erinnern, wie wir früher die Hitparade u.ä. mitgeschnitten haben. Um so die gerade angesagten Lieder für uns auf Kassette zu haben. Kassetten gibt es heute kaum noch. Doch auch in Zeiten von itunes, ipod und sonstigen MP3-Playern bleibt dies dem Grunde nach immer noch zulässig.

Sogar der Einsatz von Software ist hierzu zulässig. Wer Radio über den PC empfangen kann, kann so ggf. sich völlig legal Privatkopien herstellen. Z.B. mit der kostenlosen Software Tobit ClipInc. schneidet man Radiosender aus dem Internet mit und wandelt das Signal in MP3-Dateien um. Störende Werbung entfernt die Software ebenfalls.