Im Dezember hatte ich von der Versteigerung von Forderungen durch die Urmann + Collegen berichtet. In diesem Zusammenhang hatte ich auch über meine Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit geäußert. Ob sich, aller anders lautender Meldung der Kollegen zum Trotz ein Käufer gefunden hat, ist bisher nicht bekannt.

Zunächst sah es so aus, als wäre hier tatsächlich ein Verkauf an ein Inkasso-Unternehmen erfolgt, denn es sind in den letzten Tagen bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Menschen, die zunächst von U+C abgemahnt worden waren, Schreiben der Firma Debcon aus Witten aufgetaucht. Bei dieser Firma handelt es sich um ein Inkassobüro wie es auch viele andere gibt. Aber hat Debcon wirklich die Forderungen der Rechteinhaber gekauft? Nein, so sieht es nicht aus.

Wenn Sie sich das Schreiben einmal ansehen, werden Sie feststellen, dass die Gläubigerin noch immer die Puaka Video Produktion GmbH ist, die auch schon die Rechtsanwälte U+C mit der Abmahnung und der Beitreibung der dadurch entstandenen Kosten beauftragt hatte. Es hat sich an der Forderungsinhaberschaft – so man vom Bestehen einer Forderung ausgeht – nichts geändert.

Zum Inhalt des Schreibens. Zunächst fällt auf, dass die ursprünglich von U+C geforderte Zahlung sich mit nunmehr 1286,80 EUR fast verdoppelt hat. Warum dem so ist, lässt sich zumindest dem Schreiben nicht entnehmen. Ich gehe davon aus, dass man sich an das in den Abmahnungen gemachte „Angebot“ nun nicht mehr gebunden fühlt und die „Gesamtforderung“ bestehend aus Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz geltend macht. Das geht so auch aus der Seitenleiste des Schreibens hervor.

Der letzte Absatz des Schreibens ist die obligatorische Drohung mit dem Schufa-Eintrag. Wie Debcon auf die Idee kommt, dass die Forderung unbestritten ist und deshalb bei der Schufa angemeldet werden kann, erschließt sich mir nicht. Nur der Umstand, dass jemand auf eine Zahlungsaufforderung nicht reagiert heißt noch lange nicht, dass er die Forderung anerkennt.

Wie also reagieren auf das Schreiben? Ich schlage vor, Sie antworten hier einmal und fragen zunächst nach, wie sich denn die angebliche Forderung zusammensetze und weisen darauf hin, dass die Forderung keines Falls unbestritten ist. Alle weiteren Schreiben werden dann solange ignoriert, bis tatsächlich Post vom Gericht eintrudeln sollte, ob nun in Form eines Mahnbescheides oder aber auch in Form einer Klage.

Fazit

Mein Rat an Sie in dieser Situation: Bleiben Sie gelassen und zahlen Sie auf keinen Fall. Sollten Sie sich hinsichtlich der Formulierung des Schreibens an das Inkassobüro nicht sicher sein, helfen wir Ihnen gern.