Die Suche nach einer Wohnung ist oft stressig – besonders in angespannten Immobilienmärkten wie Hamburg. Doch während Mietinteressenten meist bereitwillig sensible Daten preisgeben, stellt sich die Frage: Sind diese Abfragen immer datenschutzkonform? Eine Prüfaktion des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat erhebliche Mängel bei Immobilienmaklern aufgedeckt. Was bedeutet das für uns als Verbraucher?
Was wurde geprüft?
Die Prüfaktion des HmbBfDI untersuchte, wie Immobilienmakler personenbezogene Daten von Mietinteressenten erheben. Fokus lag dabei auf den Selbstauskunftsformularen und Datenschutzerklärungen der Maklerunternehmen. In fast allen Fällen gab es Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht, was insbesondere für die betroffenen Mietinteressenten problematisch ist.
Die häufigsten Datenschutzverstöße
1. Fehlende Freiwilligkeit der Einwilligung
Makler verlangten oft umfangreiche Angaben, die als „freiwillig“ bezeichnet wurden. In Wirklichkeit sind solche Angaben aufgrund der Abhängigkeit der Mietinteressenten alles andere als freiwillig. Laut Art. 4 Nr. 11 DSGVO setzt eine gültige Einwilligung Freiwilligkeit voraus – diese ist bei der Bewerbung um eine Mietwohnung jedoch nicht gegeben.
2. Unzulässige Datenabfragen
Viele Makler verlangten Einkommensnachweise oder Bonitätsauskünfte zu einem Zeitpunkt, an dem dies nicht zulässig ist. Solche Daten dürfen laut der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz erst dann erhoben werden, wenn ein Mietvertrag konkret beabsichtigt ist.
3. Datenabfrage vor Besichtigungsterminen
In einigen Fällen wurden bereits vor Besichtigungen Angaben zum Einkommen und Arbeitgeber gefordert – ein klarer Verstoß, da zu diesem Zeitpunkt oft noch kein echtes Anmietungsinteresse besteht.
4. Fehlende Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen
Ein Fall zeigte, dass ein Makler trotz Ankündigung seine Software nicht angepasst hatte, um unzulässige Datenabfragen zu verhindern. Erst nach weiterer Nachprüfung durch den HmbBfDI wurden die notwendigen Änderungen vorgenommen.
Was bedeutet das für Mietinteressenten?
Als Mietinteressent sollten Sie sich Ihrer Rechte bewusst sein. Der Datenschutz schützt Sie vor der unzulässigen Verarbeitung Ihrer Daten. Sie haben das Recht, nur die Daten preiszugeben, die tatsächlich notwendig sind. Wenn ein Makler übermäßige Informationen fordert, können Sie dies bei den Datenschutzbehörden melden.
Tipps für Verbraucher
- Prüfen Sie das Formular: Achten Sie darauf, welche Angaben tatsächlich erforderlich sind. Einkommensnachweise sollten erst bei ernsthaftem Vertragsinteresse gefordert werden.
- Freiwilligkeit hinterfragen: Seien Sie skeptisch, wenn Angaben als „freiwillig“ deklariert werden, diese aber offensichtlich relevant für die Entscheidung sind.
- Rechte nutzen: Melden Sie Datenschutzverstöße bei den zuständigen Behörden wie dem HmbBfDI.
Positiver Effekt der Prüfaktion
Die Prüfaktion des HmbBfDI führte zu wesentlichen Verbesserungen. Viele Maklerunternehmen haben ihre Selbstauskunftsformulare und Prozesse angepasst, um datenschutzkonform zu handeln. Die Aktion wird 2024 fortgesetzt, um weiteren Missständen entgegenzuwirken.
Fazit
Die Prüfaktion des HmbBfDI zeigt, dass Mietinteressenten oft unzulässige Daten preisgeben müssen. Als Verbraucher sollten Sie Ihre Rechte kennen und sich vor übermäßigen Datenanforderungen schützen. Maklerunternehmen stehen in der Pflicht, ihre Prozesse datenschutzkonform zu gestalten – ein Schritt, der auch das Vertrauen der Interessenten stärkt.