Heute Morgen habe ich wohl eine potentielle Mandantin vergrault. Das Telefon klingelt, ich hebe ab und melde mich. Die Anruferin sagte, sie habe mal eben eine Frage zu einem kleinen Problem mit ihrem Leasingauto. „Mal eben“, „Leasing“ das klingt nicht gut, sagt mir mein Gefühl. Ob denn jemand da sei, mit dem sie eben kurz sprechen könne. Die Alarmglocken schrillen lauter.

Das Gespräch setzte sich dann in etwa wie folgt fort:

SW: „Der Kollege, der sich in Sachen Leasing auskennt, ist gerade im Mandantengespräch.“
Anruferin: „Gut, dann rufe ich später noch einmal an.“
SW: „Dann darf ich Sie darauf hinweisen, dass auch eine telefonische Beratung Rechtsanwaltsgebühren auslöst.“
Anruferin: „Das stimmt doch gar nicht, das erste Beratungsgespräch ist doch immer kostenlos.“
SW: „Aha. Wer hat Ihnen denn das erzählt?“
Anruferin: „Na mein Anwalt.“
SW: „Dann fragen Sie doch den Kollegen, ob er Ihnen bei Ihrem Leasingproblem helfen kann.“
Anruferin: „Dann suche ich mir eben jemanden anderen. Guten Tag.“
SW: „Den wünsche ich Ihnen auch.“

Meine Alarmglocken hatten mich also nicht getäuscht. Wieder jemand, der davon ausgegangen ist, dass eine erste Beratung beim Rechtsanwalt kostenlos ist.

Nein, das ist sie nicht. Einmal ganz abgesehen davon, dass kostenlose Rechtsberatung in Deutschland nicht erlaubt ist. Unser Wissen ist das einzige Gut, das wir zu verkaufen haben. Warum sollten wir es also kostenlos hergeben? Es kommt doch auch keiner zum Bäcker und möchte das erste Brötchen umsonst haben.

Wir arbeiten gern, viel und hart für unsere Mandanten. Aber bitte denken Sie daran, dass auch Anwälte Kosten haben, die beglichen werden wollen und nur von Luft und Liebe können auch wir und unsere Familien nicht leben.