Neue Strategie: Verwirrung stiften
Internetrecht, Urheberrecht Februar 11th, 2011Nachdem ich gestern über die Enttäuschung der Kollegin berichtete, dass die Vergleichsverhandlungen zwischen ihr und mir gescheitert waren, hatte ich noch das Vergnügen, mich mit einem Schriftsatz der Kollegen Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe auseinanderzusetzen.
Die Kollegen mahnen für die Herren Graf, Duque, De Luyz, Jaschik, Hafemann, Lwanga, Müller-Lerch und Krouzilek den CulchaCandela Song Move It auf dem Sampler Kontor Top of the Clubs Vol. 49 ab. Für den Mandanten habe ich wie immer eine Modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und weil der Mandant das unbedingt so wollte, auch eine Zahlung in Höhe von 100 EUR angekündigt.
Gestern dann landete auf meinem Schreibtisch ein Antwortschreiben der Kollegen, aus dem ich kurz zitieren möchte:
Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Unterlassungserklärung nicht geeignet ist, die Angelegenheit umfassend zu erledigen.
Ich gebe zu auch ich habe gestutzt und mir noch einmal die von mir für den Mandanten abgegebene Unterlassungserklärung angesehen. Das war aber jene, die ich schon seit Jahren versende ohne irgendwelche Beanstandungen erfahren zu haben. Aber dann habe ich mir den Satz noch ein zweites und drittes Mal durchgelesen. Da steht ja gar nicht, dass die Unterlassungserklärung den Unterlassungsanspruch nicht entfallen lässt, da steht nur, dass die Unterlassungserklärung nicht geeignet ist, die Angelegenheit umfassend zu erledigen.
Und das wiederum verwundert nicht, denn der Mandant hat ja hier nicht die geforderte Vergleichssumme gezahlt, sondern „nur“ 100 EUR. Letztendlich handelt es sich bei diesem Schreiben um nichts anderes als die anderen Bettelbriefe auch. Es ist nur in einer Art und Weise formuliert, die in meinen Augen dazu geeignet ist, Abgemahnte, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen, dazu zu bringen, sich dem Willen der Kollegen doch zu unterwerfen und die gesamte Summe zu zahlen.
Fazit
Wie so oft steckte auch hier der Teufel im Details und man muss wirklich sorgfältig lesen, was die Kollegen da zu Papier gebracht haben und darf sich nicht verwirren lassen. Gleichwohl mein Rat an Sie: Nichts überstürzen und wenn Sie sich nicht sicher sind, dann holen Sie sich Hilfe!
Februar 11th, 2011 at 21:55
Wer darauf einknickt wäre auch wegen des nächsten gewitters eingeknickt. Also aus diesem Schreiben irgendwas ableiten zu wollen ist schon eher Beschäftigungstherapie!
Februar 13th, 2011 at 11:57
Das wissen Sie und das weiß ich. Aber nun versetzen Sie sich doch einmal in einen Verbraucher, der sich aus dem Internet eine der dort angebotenen modifizierten Unterlassungserklärungen gezogen, diese angepasst und dann an die Kollegen abgeschickt hat. Er wurde nicht darüber aufgeklärt, was es im Zweifel bedeuten kann, wenn die UE zu weit oder zu eng gefasst ist, was die grundsätzlichen Dinge sind, die darin enthalten sein müssen etc. pp.
Nach dem Absenden der UE meint er zunächst, dass die Sache damit vom Tisch sei. Denn das Bettelbrief kommen werden, weiß er auch und in diesen steht zumeist nichts davon, dass die UE nicht ausreichend sei, sondern es geht immer nur ums Geld.
Und dann kommt ein Brief wie im Artikel zitiert. Meinen Sie nicht, dass da dann – berechtigter Weise – Verwirrung entsteht?
Beste Grüße
SW
April 8th, 2011 at 14:30
Ich habe genau das beschriebene Problem, wie soll man denn jetzt auf solche „Bettelbriefe“ Reagieren? Ich habe bis jetzt nur eine Mod. Unterlassungserkl. abgeschickt und sonst nichts Gezahlt oder angeboten. Wäre eine Teilzahlung zu vereinbaren oder wie geht man jetzt am besten vor? Ich denke nichtstun ist ein Fehler?
MfG
Robert
Grüßle und Danke für diesen Block
April 8th, 2011 at 14:49
Hallo Robert,
die Frage, wie Sie nun am besten vorgehen sollten ist aus der Ferne und ohne die Umstände Ihres Falles zu kennen schlicht und einfach nicht möglich. Da spielen zu viele Kleinigkeiten, die vermeintlich gar nicht wichtig sind, plötzlich eine große Rolle.
Ich kann Ihnen daher nur raten, die Tatsachen, die Sie Ihrer ursprünglichen Entscheidung nichts zahlen zu wollen zugrunde gelegt haben noch einmal zu überprüfen und sich im Zweifel doch noch anwaltlich beraten zu lassen.
Beste Grüße
SW
August 7th, 2012 at 10:16
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