Öffentliche Veranstaltungen und das Recht am eigenen Bild
Allgemein August 3rd, 2010Dürfen die vielen verschiedenen Medienanstalten meine Bilder veröffentlichen und mich als Sinnbild und Symbol der traurigen deutschen Fans überall zeigen, ohne meine Erlaubnis?
fragte ein junger Mann in einem Rechtsforum. Diese Frage möchte ich heute zum Anlass nehmen und auf das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) und seine Auswirkungen hinweisen.
Der Hintergrund seiner Frage war der folgende: Während des Halbfinales der Fußballweltmeisterschaft, befand er sich auf dem Fanfest in Berlin und litt mit vielen anderen mit der deutschen Nationalmannschaft. Dabei kam er wohl einem Fotografen einer großen Presseagentur vor die Linse des Fotoapparates. Dieser stellte das Bild in die Datenbank der Presseagentur ein und von dort wurde es wohl von mehreren namhaften Medien herunter geladen und verwendet.
Der Grundsatz
Grundsätzlich dürfen Bilder, auf denen eine Person abgebildet ist, nur mit deren Einverständnis veröffentlicht oder zur Schau gestellt werden. Geregelt ist dies in § 22 KunstUrhG. Dies zugrunde gelegt hätte also das Bild nicht ohne die Einwilligung des jungen Mannes veröffentlicht werden dürfen. Aber es ist wie so oft im Leben, denn
Die Ausnahme
regelt in § 23 KunstUrhG, dass es einer solchen Zustimmung nicht bedarf, wenn sich um
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
handelt. Stellt sich hier also die Frage, ob das Fanfest in Berlin eine solche Versammlung oder ein solcher Aufzug oder ein ähnlicher Vorgang ist. Der Begriff der Versammlung oder des Aufzuges ist dabei sehr weit zu fassen. Der Fotografierte hat hier an einer Zusammenkunft von Menschen teilgenommen, die alle einen gemeinsamen Zweck verfolgten, das Spiel der deutschen Nationalmannschaft zu sehen. Daher gehe ich davon aus, dass die Verwendung des Bildes des jungen Mannes nicht zu beanstanden ist.
Fazit
Wenn Sie verhindern wollen, dass Sie bei öffentlichen Veranstaltungen wie Rockkonzerten, Demonstrationen, Fanfesten oder ähnlichem fotografiert und Ihr Bild veröffentlicht wird, dürfen Sie nicht daran teilnehmen. Denn dass bei Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse stehen, wie es auch bei den Fanfesten der Fall war, Fotos gemacht werden, damit muss immer gerechnet werden.
Dezember 28th, 2011 at 14:33
Das ist falsch, da man auch in öffentlichen Veranstaltungen nicht als fotografiert werden darf, wenn man als Einzelne Person bzw. mit wenigen anderen Personen im Vordergrund der Aufnahme stehen.Ich müsste jedoch das Foto sehen, um zu entscheiden, inwiefern der Betroffene als „Symbol bzw.Sinnbild“ des Eregeinisses zu betrachten ist.
LG
Januar 1st, 2012 at 17:17
Hallo!
Ich habe nicht gesagt, dass der junge Mann alleine auf dem Bild zu sehen gewesen ist. Er war einer von vielen Fans auf dem Bild… Wenn es denn tatsächlich so gewesen wäre, wären Zweifel in der Tat angebracht.
Viele Grüße
Simone Winkler