Oh du fröhliche…
Allgemein November 29th, 2010Ich habe schon an anderer Stelle einmal geschrieben, dass ich niemandem seine Urheberrechte aberkennen möchte und immer dafür plädiere, sich alles genau anzusehen und die Rechte zu prüfen, ehe Liedtexte oder andere urheberrechtlich geschützte Werke auf einer Homepage veröffentlicht werden.
Dennoch finde ich es unverständlich, was im Nordrhein-Wesfälischen Monheim geschehen ist. Dort organisiert ein Verein schon seit Jahren den St. Martins-Umzug, an dem ca. 3500 Kinder teilnahmen. Das Programm hierfür nebst den entsprechenden Liedtexten stellte der Verein auf seiner Homepage zur Verfügung.
Ein fataler Fehler. Eines der Lieder stammt von einer noch unter den Lebenden weilenden Autorin (Urheberrechte erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers). Diese ließ den Verein anwaltlich abmahnen, wofür 500 EUR Rechtsanwaltskosten entstanden.
Recht zu haben heißt in meinen Augen aber auch, es nicht immer und überall durchsetzen zu müssen. Gerade wenn es um die Arbeit für und mit Kindern, um ehrenamtliche Tätigkeiten geht.
Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich vor der Veröffentlichung fremder Inhalte auf der eigenen Homepage zu informieren. Dies trifft auch und insbesondere dann zu, wenn Sie ehrenamtlich für einen Verein oder eine karitative Einrichtung arbeiten! Wir helfen Ihnen gern.
Vielen Dank an Jens Ferner für den Hinweis.
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