Online-Kündigungen: Unternehmen müssen Kündigungsschaltflächen vereinfachen

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil (vom 06.06.2024 – Az. 31 O 216/23) klargestellt, dass Online-Kündigungen nicht durch unnötige Zwischenschritte erschwert werden dürfen. Der beklagte Telekommunikationsanbieter hatte eine mehrstufige Abfrage eingeführt, bevor Kunden ihre Kündigung tatsächlich bestätigen konnten. Dies verstieß nach Auffassung des Gerichts gegen die verbraucherschützenden Vorgaben des § 312k BGB, der eine direkt zugängliche Kündigungsschaltfläche vorschreibt.

    Was bedeutet dieses Urteil für Unternehmen, die online Verträge anbieten? Welche Anforderungen gelten für den Kündigungsprozess?

    Hintergrund des Falls: Komplexe Kündigungswege führen zu Streitigkeiten

    Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, hatte das Unternehmen verklagt, weil dessen Online-Kündigungsprozess aus mehreren aufeinanderfolgenden Abfragen bestand, bevor die eigentliche Kündigungsschaltfläche sichtbar wurde. Kunden mussten:

    • Zuerst den betroffenen Vertragstyp auswählen.

    • Danach die Zahlungsmethode bestätigen.

    • Schließlich weitere vertragliche Details angeben.

    ➡ Erst nach diesen Schritten erschien die eigentliche Kündigungsbestätigungsschaltfläche, die dann die Kündigung auslöste.

    Nach Ansicht des Klägers führte dieses Vorgehen dazu, dass Verbraucher vom Kündigungsvorgang abgeschreckt werden könnten, weil nicht klar war, wie viele Schritte sie noch durchlaufen müssen.

    Gerichtliche Entscheidung: Kündigung muss direkt möglich sein

    Das OLG Köln entschied, dass diese gestaffelte Darstellung des Kündigungsprozesses unzulässig ist. Die gesetzlichen Anforderungen an eine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB lauten:

    • Die Kündigungsschaltfläche muss direkt zugänglich sein.

    • Die Bestätigungsseite muss eine sofort sichtbare Bestätigungsschaltfläche enthalten.

    • Ein mehrstufiges Verfahren, das den Zugang zur Bestätigungsschaltfläche verzögert, ist nicht erlaubt.

    ➡ Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass Verbraucher ihre Kündigung ohne unnötige Hürden durchführen können.

    Konsequenzen für Unternehmen

    Das Urteil verdeutlicht, dass Online-Vertragsanbieter ihre Kündigungsprozesse dringend überprüfen sollten, um rechtlichen Risiken zu entgehen. Mögliche Folgen bei Verstößen:

    • Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände.

    • Unterlassungsklagen und gerichtliche Verfügungen.

    • Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro pro Verstoß.

    Was Unternehmen jetzt tun sollten:

    • Überprüfung des Kündigungsprozesses auf rechtliche Konformität.

    • Vermeidung unnötiger Schritte – die Bestätigungsschaltfläche muss sofort sichtbar sein.

    • Rechtskonforme Gestaltung der Online-Vertragskündigung, um Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden.

    Fazit: Einfacher, transparenter, rechtskonformer

    Unternehmen, die Online-Verträge anbieten, sind verpflichtet, Verbrauchern eine einfache Möglichkeit zur Kündigung zu bieten. Das Urteil des OLG Köln bestätigt, dass versteckte oder gestaffelte Prozesse gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen.

    Falls Ihr Unternehmen rechtliche Unsicherheiten bei der Gestaltung von Kündigungsprozessen hat, stehen wir gern beratend zur Seite und helfen Ihnen, rechtskonforme und nutzerfreundliche Lösungen zu implementieren.

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