Pass doch auf du …
Allgemein, Verkehrsrecht Dezember 4th, 2011Welche mehr oder weniger schmeichelhafte Bezeichnung für einen anderen Menschen Sie an die Stelle der drei Punkte setzen, überlasse ich Ihrer Phantasie. Eines kann ich aber sagen, ich habe das ganz bestimmt schon gehört, am Hauptausgang des Bergedorfer Bahnhofs.
Vor dem Umbau des Bahnhofsvorplatzes gab es dort einen Zebrastreifen und es war gewährleistet, dass man als Fußgänger sicher über den Weidenbaumsweg kam. Das ist jetzt nicht mehr so.
Ursprünglich geplant war diese Zone als Gemeinschaftsstraße, auch als Shared Space bekannt. Das ein solcher Shared Space gut funktionieren kann, hat während der Bauarbeiten der Bereich der Alten Holstenstraße zwischen dem Weidenbaumsweg und der Vierlanden Straße, als sich die Busse und die Fußgänger diesen Bereich geteilt haben. Allen war klar, dass hier Gleichberechtigung herrscht. Hierzu hat sicher auch beigetragen, dass es in diesem Bereich keine wirkliche optische Trennung zwischen Straßen- und Fußgängerbereich gegeben hat. Die Busfahrer sind im Schritttempo gefahren und die Fußgänger haben sich vorgesehen.
Nun hat aber der Hamburger Senat aber alle Gemeinschaftsstraße-Projekte in der Stadt gestoppt. Deshalb konnte der Weidenbaumsweg nicht zu einer solchen umgewidmet werden. Folge daraus ist, dass es sich hier jetzt um einen sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt.
Das Problem: Keiner weiß so richtig wer denn nun „Vorfahrt“ hat. Oder sind alle gleichberechtigt? Nein, sind sie nicht. Bei einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt es sich lediglich um eine Verkehrszone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h. Grundsätzlich heißt das also, dass die Autos Vorfahrt haben.
Für die Fußgänger hat dies zur Folge, dass sie sich beim Überqueren der Straße nach den Autos richten müssen. Diese jedoch haben nicht wirklich einen Grund Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen, weil es nach § 45 IX StVO weitere Beschränkungen des fließenden Verkehrs nicht angebracht werden, es sei denn, dies sei zwingend notwendig.
Diese missliche Situation führt dann eben dazu, dass ich jeden Tag Ausrufe wie oben genannt höre. In allen schillernden Varianten. Leider führt es aber auch dazu, dass insbesondere Kinder und ältere Leute absolut verunsichert sind, wie sie denn bitte über die Straße kommen sollen, wenn die Autofahrer nicht freiwillig einmal anhalten. Denn eine Lücke im fließenden Verkehr ist gerade zu den Hauptverkehrszeiten kaum zu finden.
Fazit
Ich hoffe es passiert nicht erst ein schlimmer Unfall, ehe man hier einmal prüft, ob nicht doch
auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht
und man hier wieder einen Zebrastreifen einrichtet. Denn das neue CCB wurde ja gebaut um die Menschen nach Bergedorf zu ziehen und aufgrund der sehr guten Verkehrsanbindung kommen viele von Ihnen auch mit der S-Bahn. Schon jetzt nutzen 32.000 Menschen den Bergedorfer Bahnhof täglich! Und laut einem Bericht des Hamburger Abendblattes wird Bergedorf als Ausflugsziel immer beliebter, auch bei den Hamburgern. Es ist also im Zweifel eher damit zu rechnen, dass die Frequentierung des Bahnhofs und dessen Vorplatzes noch weiter zu nimmt. Nicht zu vergessen, dass es im Bahnhof dann auch noch ein beliebtes Fastfood-Restaurant geben wird und insbesondere viele Kinder und Jugendliche anziehen wird.
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