Der Schutz personenbezogener Daten hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Besonders bei fehlerhaften Schufa-Einträgen kann es schnell zu weitreichenden Konsequenzen kommen. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie Gerichte immateriellen Schadensersatz bemessen und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.
1. Die Ausgangslage: Ein fehlerhafter Schufa-Eintrag
In einem vor dem Landgericht Leipzig verhandelten Fall wurde einem Kläger wegen eines rechtswidrigen Schufa-Eintrags ein Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO in Höhe von 1.500 Euro zugesprochen. Der Kläger argumentierte, dass seine Existenzängste und weiteren Unannehmlichkeiten nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Er legte daher Berufung ein und forderte eine höhere Entschädigung.
Das Oberlandesgericht stellte jedoch klar, dass die ursprüngliche Entscheidung des Landgerichts den Grundsätzen der Schadensbemessung gemäß der DSGVO entsprach. Insbesondere wurden Kriterien wie Rufschädigung, Stress, Zeitaufwand und potenzielle Stigmatisierung berücksichtigt.
2. Kriterien für die Bemessung des Schadensersatzes
Laut Erwägungsgrund 146 der DSGVO müssen verschiedene Faktoren in die Schadensbemessung einfließen. In dem genannten Fall wurden insbesondere folgende Punkte herangezogen:
- Rufschädigung des Klägers durch die fehlerhafte Schufa-Meldung
- Unannehmlichkeiten durch die Kündigung von Bankkonten, inklusive des damit verbundenen Verwaltungsaufwands
- Erschwerte Abwicklung von Zahlungen im Geschäftsverkehr
- Dauer der Störung, die sich über ein halbes Jahr erstreckte
- Fehlverhalten der Beklagten, das mindestens als grob fahrlässig eingestuft wurde
Das Gericht bestätigte die Bemessung des immateriellen Schadensersatzes und erklärte, dass die Entscheidung mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs übereinstimmt.
3. Kein Grund für eine höhere Entschädigung
Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen, da sie keine neuen entscheidenden Aspekte aufzeigte. Die Richter betonten, dass ähnliche Fälle in der Vergangenheit vergleichbar behandelt wurden. Zwar verwies der Kläger auf andere Urteile mit höheren Entschädigungszahlungen, doch handelte es sich dabei um schwerwiegendere Datenschutzverletzungen, etwa über einen längeren Zeitraum oder mit existenzbedrohenden Konsequenzen.
4. Was bedeutet dieses Urteil für Betroffene?
Dieses Urteil verdeutlicht, dass Gerichte bei Datenschutzverstößen eine differenzierte Abwägung vornehmen. Eine pauschale hohe Entschädigung gibt es nicht – vielmehr wird individuell geprüft, wie stark die betroffene Person beeinträchtigt wurde. Wer von einer Datenschutzverletzung betroffen ist, sollte daher genau dokumentieren, welche Auswirkungen der Verstoß hatte, um gegebenenfalls eine angemessene Entschädigung durchzusetzen.
Sollten Sie Unterstützung bei der Einschätzung eines möglichen Schadensersatzanspruchs benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.