Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis: Was Arbeitgeber wissen dürfen – und was nicht

Wenn Beschäftigte länger krank sind, müssen Arbeitgeber prüfen, ob weiterhin ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Doch welche Informationen dürfen sie dabei überhaupt einholen? Und wo sind die Grenzen des Datenschutzes?

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat hierzu im Juli 2025 erstmals eine klare Orientierungshilfe veröffentlicht. Sie zeigt auf, wann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zulässig ist – und wann nicht.

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