Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 11. März 2025 (Az. VI ZB 79/23) entschieden, dass eine negative Bewertung eines Unternehmens auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform keine strafbare Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung darstellt – und damit nicht zur Offenlegung von Bestandsdaten des anonymen Nutzers führt. Für Unternehmen ist das ein wichtiger Hinweis zum Umgang mit Onlinekritik.
WeiterlesenBGH: Arbeitgeberbewertung auf Online-Plattform bleibt zulässige Meinungsäußerung
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