Die Krebsfrüherkennung ist ein wichtiger Baustein des Gesundheitswesens, um Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und erfolgreich zu behandeln. Dazu werden Frauen ab 50 Jahren alle zwei Jahre eingeladen, am Mammographie-Screening-Programm teilzunehmen. Doch immer wieder stellen Betroffene an die LDI NRW die Frage, ob die Nutzung ihrer Meldedaten für diese Einladungen rechtmäßig ist.
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