HBDI-Bericht 2025: Datenschutzkonformer Einsatz von Microsoft 365 möglich

Hintergrund und Ausgangslage

Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte im November 2022 festgestellt, dass Verantwortliche den Nachweis eines datenschutzkonformen Betriebs von Microsoft 365 (M365) auf Basis des damaligen Microsoft-Vertrags (Datenschutznachtrag vom 15. September 2022, Data Protection Addendum, DPA) nicht führen konnten. Konkret bemängelte die DSK sieben Punkte, in denen der Microsoft-Datenschutznachtrag den Vorgaben von Art. 28 DSGVO für Auftragsverarbeiter nicht entsprach. Microsoft wies diese Kritik jedoch zurück und hielt die Beanstandungen für unbegründet.

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Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Datenschutz: Warum die Löschung sensibler Daten unerlässlich ist

Regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der öffentlichen Sicherheit. Doch wie lange dürfen dabei erhobene Daten gespeichert werden? Die Datenschutzanforderungen machen klar: Sensible Informationen dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden, sondern nur so lange, wie es für den Zweck der Überprüfung erforderlich ist.

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