OLG Schleswig: Kein Schadensersatz ohne Nachweis der Betroffenheit

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Anspruch auf Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO nur dann besteht, wenn eine betroffene Person nachweisen kann, dass ihre Daten tatsächlich kompromittiert wurden.

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