Wenn das eigene Konto eine 1-Cent-Überweisung von einem Inkassodienstleister verzeichnet, stellt sich zunächst die Frage: Was soll das? Der Überweisungsbetreff gibt oft eine Telefonnummer, ein Aktenzeichen und eine knappe Information zur Forderung an. Doch hinter dieser scheinbar harmlosen Transaktion verbirgt sich eine Praxis, die aus Sicht von Schuldner nicht nur fragwürdig, sondern auch belastend ist. Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat diese Vorgehensweise untersucht und klare Grenzen aufgezeigt.
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