Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Chatprotokolle, die aus einem gehackten Facebook-Account stammen, nicht als Beweismittel in der Presseberichterstattung verwendet werden dürfen. Die Entscheidung stärkt das Persönlichkeitsrecht gegenüber digitaler Berichterstattung und setzt klare Maßstäbe für die Beweiswürdigung im digitalen Zeitalter.
WeiterlesenOLG Frankfurt: Unveröffentlichte Chatprotokolle als Beweis unzulässig – Schutz der Privatsphäre gestärkt
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