OLG Frankfurt: Unveröffentlichte Chatprotokolle als Beweis unzulässig – Schutz der Privatsphäre gestärkt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Chatprotokolle, die aus einem gehackten Facebook-Account stammen, nicht als Beweismittel in der Presseberichterstattung verwendet werden dürfen. Die Entscheidung stärkt das Persönlichkeitsrecht gegenüber digitaler Berichterstattung und setzt klare Maßstäbe für die Beweiswürdigung im digitalen Zeitalter.

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