LG München: Automatisierte Antworten auf Impressum-E-Mails sind unzulässig

Das Landgericht München I (Urteil vom 25.02.2025, Az. 33 O 3721/24, nicht rechtskräftig) hat entschieden, dass eine automatisierte Antwort auf E-Mails an die im Impressum angegebene Adresse eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5a UWG darstellt.

Weiterlesen