Das Amtsgericht Hanau hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 32 C 226/24 vom 03.03.2025) klargestellt, dass der Zugang einer E-Mail auch dann vorliegt, wenn der Absender eine automatisierte Rückmeldung erhält, wonach die Adresse nicht mehr verwendet wird und die Nachricht nicht weitergeleitet werde. Ein solcher Hinweis hindert den Zugang rechtlich nicht – und kann sogar als indirekte Empfangsbestätigung gewertet werden.
WeiterlesenAG Hanau: Automatisierte Rückmeldung schließt Zugang einer E-Mail nicht aus
Antworten