Kein Facebook-Post ohne Faktenbasis – OLG Bamberg stärkt Schutz vor übler Nachrede

Mit einem klaren Urteil (Az. 3 UKI 11/24 e) vom 05.02.2025 hat das OLG Bamberg die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und rufschädigender Behauptung neu markiert. In einem Verfahren wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung über soziale Medien hat das Gericht entschieden: Wer falsche Tatsachen in sozialen Netzwerken verbreitet, muss mit gerichtlichen Konsequenzen rechnen – auch ohne ausdrückliche Nennung des Namens des Betroffenen.

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Rechtswidrige Bewertungen im Netz: Wann E-Mail-Anbieter Nutzerdaten herausgeben müssen

Wer online unwahre Behauptungen aufstellt, muss mit Konsequenzen rechnen – auch dann, wenn er vermeintlich anonym bleibt. In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht München I vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) entschieden, dass ein E-Mail-Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet ist. Der Fall betrifft eine Bewertung auf einer Arbeitgeberplattform und hat Signalwirkung für den Schutz von Unternehmenspersönlichkeitsrechten im digitalen Raum.

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