LG München I: Automatisierte Antworten auf Impressums-Mails sind wettbewerbswidrig

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 25. Februar 2025 (Az. 33 O 3721/24) entschieden, dass eine automatisierte Antwort-E-Mail auf eine Anfrage an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse eine Irreführung durch Unterlassen im Sinne von § 5a UWG darstellt. Das Urteil setzt ein klares Zeichen für die Pflichten zur elektronischen Erreichbarkeit von Diensteanbietern im Internet.

Weiterlesen