Urteil zur Vererbbarkeit von Social-Media-Konten

Am 30. Dezember 2024 hat das Oberlandesgericht Oldenburg ein bedeutendes Urteil zur Vererbbarkeit von Social-Media-Konten gefällt (Az. 13 U 116/23). Dabei wurde entschieden, dass Erben uneingeschränkten Zugang zu den Social-Media-Accounts Verstorbener erhalten können – inklusive der aktiven Nutzung. Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für den digitalen Nachlass und den Umgang mit Konten Verstorbener.

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