Schadensersatz für Kontrollverlust über Daten – 200 Euro für Datenschutzverstoß

Am 10. Juli 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Verfahren 16 U 83/24 ein wichtiges Urteil zum immateriellen Schadensersatz nach der DSGVO gefällt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen Anspruch auf Schadensersatz begründen kann. Das Urteil reiht sich in eine Serie richtungsweisender Entscheidungen ein und verdeutlicht die wachsende Bedeutung eines wirksamen Datenschutzmanagements für Unternehmen.

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